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Grundsicherung im Alter steigt dramatisch

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beobachtet mit Sorge die steigende Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Nach den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes erhielten am Jahresende 2006 rund 682.000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter steigt deutlich an. Gegenüber 2005 erhöhte sich die Zahl um 8,2 %, gegenüber 2003 sogar um 55,4 %.

“Die Kommunen müssen immer mehr Leistungen für die Grundsicherung im Alter aufwenden, der Bund will dagegen seine Beteiligung reduzieren und den Bundeshaushalt zu Lasten der Kommunen sanieren”, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.

Die Kommunen müssen über 3,2 Mrd. Euro für die Grundsicherung aufwenden, 9,8 % mehr als im Vorjahr. Bei Einführung der Grundsicherung waren es nur 1,3 Mrd. Euro. Dagegen will der Bund sich statt mit jährlich 409 Mio. Euro zukünftig nur noch mit 180 Mio. Euro beteiligen. Dies ist aus Sicht des DStGB nicht hinnehmbar. Der Hauptgrund für die steigende Zahl der Grundsicherungsempfänger liegt darin, dass viele Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt mit Rentenbezügen zu bestreiten. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Menschen, die älter als 65 Jahre sind oder dauerhaft keine Erwerbstätigkeit nachgehen können und deren eigene Mittel für den Lebensunterhalt nicht ausreichen.

Die 2003 eingeführte Grundsicherung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe und verursacht deshalb erhebliche Kosten, weil der Bundesgesetzgeber etwa auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder und Eltern verzichtet hat.

“Wenn der Bund dieses sozialpolitisch will, muss er auch die Mehraufwendungen finanzieren”, erklärte Landsberg.

Der DStGB unterstützt deshalb ausdrücklich eine Initiative der Bundesländer, den Bundesanteil an der Grundsicherung zu dynamisieren und auf mindestens 20 % der tatsächlichen Belastungen festzuschreiben.

Quelle: DStGB, Berlin

Startseite - Veröffentlicht von: Einstein   am: 14. Oktober 2007 um 12:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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