Grundgesetz ohne Wert?
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der dem Bundeskriminalamt heimliche Online-Durchsuchungen ermöglichen soll.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, schlage er vor, für die Online-Razzien das Grundgesetz zu ändern.
Nun muss man sich doch als Bürger und Wähler fragen, welchen Sinn ein Grundgesetz hat, wenn trotz größter Bedenken von Datenschützern und Justizministerin Zypries eine Verfassung geändert werden soll?
Wir erinnern uns: Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Februar 2007 mangels gesetzlicher Grundlagen untersagt, das die Dienstanweisung von Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) weiterhin Bestand haben darf, in der bereits online Computer ermöglicht wurden.
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