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Grüne klagen in Karlsruhe gegen das BKA-Gesetz

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenZur Entscheidung des Bundesrates über das BKA-Gesetz erklärt Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit:

Der Bundesrat hat mit der denkbar knappen Mehrheit von 35 zu 34 Stimmen das BKA-Gesetz beschlossen. Wie bereits vorher angekündigt, werden die Mitglieder der grünen Bundestagsfraktion nun die Konsequenz ziehen und Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe einlegen.

Die völlig unzureichenden Nachbesserungen der großen Koalition haben bei weitem nicht ausgereicht, um aus dem monströsen BKA-Gesetz eine verfassungskonforme Grundlage für die Arbeit der Polizei zu machen.

Wir werden insbesondere die folgenden Regelungen angreifen:

  • Nach wie vor entspricht die Online-Durchsuchung nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Ein Verbot besteht nur dann, wenn “allein” Erkenntnisse aus dem “Kernbereich der privaten Lebensgestaltung” zu erwarten sind. Dies wird bei einem Totalerforschen von Festplatten und anderen elektronischen Speichern nie der Fall sein. Wie bei entsprechenden Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung müsste die Maßnahme schon dann unterbleiben, wenn zu erwarten sind, dass “auch” Daten aus dem Kernbereich erfasst werden.
  • Auch die Auswertungsphase der erlangten Erkenntnisse ist nicht dadurch verfassungsfest geregelt, dass sie nunmehr unter der Sachleitung eines Richters erfolgt. Dies ist Augenwischerei. Denn nach wie vor werden die BKA-Beamten mit eigenem Ermittlungsinteresse die Auswertung betreiben und nur bei eigenen Zweifeln dem Richter vorlegen. Klar wäre nur die Regelung: Die Auswertung obliegt einem Richter.
  • Das Zweiklassenrecht der Zeugnisverweigerungsberechtigten zwingt erst- und einmalig Anwälte, Journalisten und Ärzte zu Aussagen über Ihnen anvertraute Geheimnisse. Dies ist eines Rechtsstaates unwürdig. Außerdem dürfen unter viel zu weiten Voraussetzungen verdeckte Ermittlungsmethoden gegen sie angewendet werden.
  • Der Videoangriff auf die Wohnung ist ganz generell ein unzulässiger Eingriff in die, Privatspähre. Es gibt keinen harmlosen Videoangriff innerhalb des Wohnbereiches, laut Bundesverfassungsgericht des “letzten Residuums der Privatheit”.

Die große Koalition bedarf ganz offensichtlich nach einem Wort von Jutta Limbach wieder der permanenten verfassungsgerichtlichen Nachhilfe. Sie soll sie bekommen.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Startseite - Veröffentlicht am: 20. Dezember 2008 um 11:24 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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