Grüne fordern höheren Freibetrag für ausländische Kleinkünstler
Zu den Änderungen bei der Künstlerbesteuerung im Jahressteuergesetz 2009 erklären Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Katrin Göring-Eckardt, kulturpolitische Sprecherin:
Die bisherige Besteuerung ausländischer Künstlerinnen und Künstler ist europarechtswidrig. Deshalb muss die Koalition im Jahressteuergesetz 2009 neu regeln, wie Auftritte von ausländischen Künstlerinnen und Künstler künftig besteuert werden. Dabei soll der aktuell ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent für Einnahmen zwischen 250 und 500 Euro einfach unter den Tisch fallen.
Dies wäre für ein vielfältiges kulturelles Leben kontraproduktiv und angesichts der Absenkung des pauschalen Steuersatzes von 20 auf 15 Prozent vor allem sozial ungerecht. Gerade ausländische Künstlerinnen und Künstler mit kleinen Einkommen würden so schlechter gestellt.
Die Koalition muss hier noch nachlegen. Wir fordern eine Anhebung des steuerfreien Betrages um 100 Euro, damit die Einnahmen nicht besteuert werden, wenn sie pro Auftritt unter 350 Euro liegen. Dieser höhere Freibetrag ist auch ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau, denn viele ausländische Kleinkünstlerinnen und Künstler fallen damit aus der hochkomplizierten Veranlagung heraus.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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