Grüne begrüßen Lammerts Unterstützung zur Stärkung der Oppositionsrechte
Zu den Äußerungen von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zur Stärkung von Oppositionsrechten erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:
Wir begrüßen die Aussage von Bundestagspräsident Norbert Lammert zur Unterstützung der Oppositionsrechte. Damit unterstützt Lammert im Wesentlichen die Forderungen unseres Antrages “Lebendige Demokratie in Zeiten der großen Koalition”.
Es ist ein eigentümlicher Zustand, dass die große Koalition munter verfassungswidrige Gesetze verabschieden kann, ohne eine Normenkontrollklage durch die Opposition fürchten zu müssen. Stoppt der Bundspräsident solche Gesetze nicht, kann nur noch der Bürger nach Erschöpfung des Rechtsweges eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Dadurch ist die große Koalition weitgehend vor jeder Überprüfung ihrer Gesetzgebung in ihrer Amtszeit gefeit.
Wir haben gefordert, dass die Rechte, die bislang an ein Drittel-Quorum gebunden sind, wenigstens soweit abgesenkt werden, dass die aktuelle Opposition gemeinsam über sie verfügt.
Beim Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, der Einberufung des Deutschen Bundestages zu einer Sitzung oder das Verhindern des Abweichens von der Geschäftsordnung durch die Mehrheit des Deutschen Bundestages werden heute ein Drittel der Mitglieder des Deutschen Bundestages benötigt. Dieses Quorum sollte wenigstens auf ein Viertel oder zwei Fraktionen herabgesetzt werden.
Unser Antrag “Lebendige Demokratie in Zeiten der großen Koalition” (Drs-Nr.16/581) sollte noch in diesem Jahr zu konkreten Schritten für die Verbesserung der Oppositionsrechte führen. Wir fordern den Bundestagspräsidenten auf, um Unterstützung für die Vorschläge bei den Koalitionsparteien zu werben.
Quelle:Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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