Gründliche Prüfung der Jahresmeldung zur Rentenversicherung
Die Jahresmeldung für die Rentenversicherung sollte von allen Arbeitnehmern ganz gründlich geprüft werden. Enthalten die Angaben bei der Jahresmeldung Fehler, sollte von den Betroffenen umgehend eine Meldung diesbezüglich erfolgen, damit später keine negativen Auswirkungen auf ihre Rente auftreten, erklärte die Deutschen Rentenversicherung in Berlin.
Besonders wichtig ist, dass die Angaben der Beschäftigungsdauer und des Bruttolohnes in der Jahresmeldung für 2006 auch wirklich korrekt sind. Außerdem sollte die Berechnung auch Einmalzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, enthalten. Stimmen sollten zudem unbedingt auch die Angaben von Name, Geburtsdatum sowie der Versicherungsnummer.
Sämtliche Fehler bezüglich der Angaben der Jahresmeldung müssen dem Arbeitgeber oder aber der Krankenkasse gemeldet werden. Beim Prüfen der Angaben von der Jahresmeldung sollten sich Betroffene nicht zu viel Zeit lassen. Denn je später die Versicherten die Fehler melden, desto schwieriger wird es unter Umständen sein, um für die korrekten Angaben hinterher die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Die Jahresmeldung für 2006 sollte zudem vom Arbeitnehmer sorgsam aufbewahrt werden. Für eventuell später auftretende Unstimmigkeiten ist dies ganz wichtig, betonte die Deutschen Rentenversicherung. In der Regel bis Ende April erhalten alle Arbeitnehmer den Nachweis für ihre Rentenversicherung.
Startseite - Veroeffentlicht von: Birgit am: Dienstag, 24. April 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
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