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Große Anfrage zu einer an den Bürgerrechten ausgerichteten Polizei

Berlin: (hib/STO/KRU) ”Für eine an den Bürgerrechten ausgerichtete Polizei“ lautet der Titel einer Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4519). Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass die große Mehrheit aller Polizisten in Deutschland ihre Aufgaben ”professionell, im Einklang mit den Gesetzen und unter Wahrung der Menschenrechte“ erfülle. Dieses ”umsichtige und korrekte Verhalten“ sei ein Zeichen dafür, dass der deutsche Rechtsstaat grundsätzlich gut funktioniere.
”Gewalttätige Übergriffe der Polizei wie jüngst etwa in Stuttgart sowie die immer wieder auftretenden Schwierigkeiten, Straftaten in den Reihen der Polizei aufzuklären“, gäben indes Anlass zur Sorge, heißt es in der Vorlage weiter.

Immer wieder gebe es ernstzunehmende Vorwürfe gegen Polizisten wegen Misshandlungen oder unverhältnismäßiger Gewaltanwendung. 2009 seien bundesweit gegen Polizisten 2.955 Ermittlungsverfahren wegen Tötungsdelikten, Gewaltausübung, Zwang und Missbrauch eingeleitet worden. Dem im Juli 2010 von Amnesty International veröffentlichten Bericht ”Täter unbekannt – mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland“ zufolge würden jedoch nicht alle Vorwürfe gegen Polizisten zur Anzeige gebracht. Zudem würden die zur Anzeige gebrachten Vorwürfe laut diesem Bericht häufig nicht umfassend aufgeklärt.

Damit die Polizei in Deutschland ”ihrer Verantwortung und ihrer Pflicht, die Menschen- und Bürgerrechte zu achten und zu schützen, noch besser als bislang gerecht wird, bedarf es einer Reihe von Veränderungen und Verbesserungen“, schreibt die Fraktion in der Vorbemerkung. Ihrer Ansicht nach sollten alle Polizisten im Amt durch eine sichtbare Kennzeichnung identifizierbar sein. Dies diene ”der Möglichkeit der Ermittlung bei rechtswidrigen Übergriffen von Polizeibeamten“ auf Bürger und wirke zugleich vertrauensbildend. Darüber hinaus bedürfe es ”umgehender, umfassender, unparteiischer und unabhängiger Ermittlungen“ von Seiten der Strafverfolgungsbehörden, wenn Grund zu der Annahme bestehe, dass Polizisten Menschenrechtsverletzungen begangen haben.

Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten auch in geschlossenen Einsätzen befürwortet. Zudem erkundigen sie sich danach, welche Beschwerdemöglichkeiten und Möglichkeiten zum Erstatten einer Anzeige wegen vermeintlichen polizeilichen Fehlverhaltens derzeit vermeintliche Opfer haben. Auch fragen sie unter anderem danach, ob es Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizisten ist, ”dass Folter und andere Misshandlungen, unverhältnismäßige Gewaltanwendung, Rassismus und Diskriminierungen nicht toleriert werden sowie gegebenenfalls Disziplinarstrafen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen“.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veröffentlicht am: 2. Februar 2011 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von erika am Mittwoch, 2.2.2011.

Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass die große Mehrheit aller Polizisten in Deutschland ihre Aufgaben ”professionell, im Einklang mit den Gesetzen und unter Wahrung der Menschenrechte“ erfülle. Dieses ”umsichtige und korrekte Verhalten“ sei ein Zeichen dafür, dass der deutsche Rechtsstaat grundsätzlich gut funktioniere.

Ja, man merkts wie unser Rechtsstaat funktioniert, so wie es die da oben
wollen.


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