Gleiche Regeln für in- und ausländische Autos bei Plaketten-Vergabe
Berlin: (hib/AS) Für die Vergabe von Plaketten in Umweltzonen gelten für ausländische Fahrzeuge die gleichen Regeln wie für PKW aus Deutschland. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8166) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/7896). Wenn bei diesen Fahrzeugen die europäische Abgasstufe nicht erkennbar sei, heißt es, erfolge die Einstufung der Autos nach dem Datum der erstmaligen Zulassung. Bisher hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber, wie viele Fahrzeughalter aus dem Ausland Plaketten für die seit dem 1. Januar in Berlin, Köln und Hannover geltenden Umweltzonen erworben haben.
Die Bundesregierung erklärt außerdem, dass ausländische Autofahrer auf verschiedenen Wegen bereits seit Mitte 2007 darüber unterrichtet wurden, dass Fahrzeuge in den Umweltzonen in Berlin, Hannover und Köln entsprechende Plaketten benötigen. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass es entsprechend den Vorgaben der EU auch in anderen Ländern Fahrverbote und Einschränkungen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung bestehen würden.
Quelle: Deutscher Bundestag
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 4. März 2008 um 7:30 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Bookmark Buttons:
Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Grüne fordern höheren Freibetrag für ausländische Kleinkünstler
- Konjunkturprogramm ist das Gebot der Stunde
- Darlehensweise gewährte Leistungen zur Anschaffung eines angemessenen Autos sind kein zu berücksichtigendes Einkommen bei einem Leistungsbezieher nach dem ALG II
- Grüne fordern Tempolimit 130 km/h zum 1. Januar 2008
- Bundesregierung für mehr Chancen für Frauen und Männer
- Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig
- BA-Pressemitteilung: Vorwurf der Vetternwirtschaft gegen Vorstand der BA absurd






