Gewährung öffentlicher Leistungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen
Dieses Merkblatt ist aufgrund jahrelanger Erfahrung entstanden, sollte etwas unklar sein oder sonst Hilfe benötigt werden, kann im Rentenbüro nachgefragt werden, Adresse am Ende des Merkblattes. Das Merkblatt wurde für Betroffene, nicht für Fachkundige geschrieben. Deshalb wurde bei den Formulierungen Wert auf Verständlichkeit gelegt. Fachausdrücke, die korrekter, aber auch unverständlicher wären, wurden nur sparsam verwendet.
Das Merkblatt dient nicht dazu, dass ein „so informierter Proband … sich naturgemäss schwer hinsichtlich seines verbliebenen Leistungsvermögens einschätzen (lässt).“ Diese Meinung wurde in der ärztlichen Fachpresse geäußert. Es dient dazu den Gesundheitszustand und die daraus resultierenden Einschränkungen umfassend und wahrheitsgemäß aufzuklären. Insbesondere der empfohlene „Spickzettel“ ist deshalb eine Erleichterung für die Arbeit des Gutachters und für den Probanden, es kann dadurch nichts vergessen werden. Von den zu Untersuchenden werden oftmals (auch aus Krankheitsgründen) Sachverhalte in der mündlichen Darstellung vergessen, weil eine Gutachtenssituation keine alltägliche Situation ist.
Auch macht das Merkblatt darauf aufmerksam, dass gesundheitliche Einschränkungen, mit denen sich ein Kranker „arrangiert“ hat, trotz alledem dargestellt werden sollen und nicht unter den Tisch fallen dürfen nur weil sie für den jeweiligen Kranken „normal“ geworden sind. Die Entscheidungsbasis wird durch Verschweigen, Vergessen usw. falsch, weil bei der Beurteilung der Resterwerbsfähigkeit (vereinfacht ausgedrückt) mit dem Zustand eines Gesunden verglichen werden muss. Auch dient das Merkblatt dazu, die zu Untersuchenden darauf aufmerksam zu machen, dass unbedingt vollständige Angaben gemacht werden müssen, auch dann wenn unvollständig gefragt wurde.
Weitere Informationen: Rentenbüro.de - PDF
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 18. Mai 2007 um 19:44 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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