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Gewährung der Übernahme von Umzugskosten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

LSG Schleswig- Holstein L 11 B 479/06 AS PKH vom 19.01.2007

Gewährung der Übernahme von Umzugskosten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

Gewährt demnach der Leistungsträger für die neue Wohnung die Kosten der Unterkunft und bescheinigt er deren Angemessenheit, handelt er treuwidrig, wenn er die Umzugskostenzusicherung dennoch verweigert (SG Dresden, Beschluss vom 6. Juni 2006 – S 23 AS 838/06 ER -).

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

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