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GEW Hessen erwartet Abschaffung der Studiengebühren

Bild: Sozialticker e.V. - PressemeldungFrankfurt (gew). “Wir sind optimistisch, dass es mit Beginn des Wintersemesters keine Studiengebühren an hessischen Hochschulen mehr geben wird”, erklärte die stellvertretende Landesvorsitzende Carmen Ludwig heute anlässlich der mündlichen Anhörung zu den Studiengebühren vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des hessischen Landtages.

Allgemeine Studiengebühren verstärken nach Auffassung der hessischen GEW die soziale Auslese an den Hochschulen. Bildung muss nach Meinung der Gewerkschaft allen Menschen unabhängig von Status und Finanzkraft zugänglich und aus diesem Grund gebührenfrei sein.

“Dies ist so auch im § 59 der hessischen Verfassung vorgesehen. Studierenden ist es schließlich nicht zuzumuten, dass sie sich verschulden, um ihr Studium finanzieren zu können”, so Carmen Ludwig. “Wir begrüßen daher die Initiativen zur Abschaffung der Studiengebühren ausdrücklich.”

“Wir raten Studierenden, die jetzt schon Studiengebührenbescheide erhalten, nach Möglichkeit das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten und die Studiengebühren erst einmal nicht zu überweisen”, so Andreas Staets, Referent der GEW Hessen für Hochschulpolitik. Bei der Anhörung im hessischen Landtag wurde deutlich, dass die Rückabwicklung von bereits gezahlten Studiengebühren für das Wintersemester 2008/09 einige Zeit dauern kann.

Quelle: GEW Hessen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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  4 Kommentare / Fragen veroeffentlicht


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4 Kommentare / Fragen

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1. ... geschrieben von Anti-Studiengebührler am Dienstag, 1.7.2008.

Ich hätte da mal eine Situation zu der ich eine Frage habe:
Muss ein Student, der sich in einem laufenden Semester entschließt sein Studium nicht fortzusetzen und das Lehrangebot auch nicht mehr wahrgenommen hat (in besagtem Semester), die Studiengebühren bezahlen? Netter Drohbrief mit Pfändungsankündigung vorhanden.
Vielen Dank schon mal im Voraus.


2. ... geschrieben von Steinbock am Dienstag, 1.7.2008.

Antwort aus meiner Sicht: JA

Grund: Da die Bereitstellung des Studienplatzes in Verbindung mit der Gebühr steht, ist es wie bei einer Reise, wo der Platz im Flieger frei bleiben muss, weil dieser ja für den Rücktretenden reserviert war. Im Reiserecht ist es so, dass dies die Stornierungsgebühr abdeckt, quasi einen Teil der Reisekosten einbehalten wird zur Gutmachung der Ausfallkosten. Ähnlich ist es bei der Studiengebühr. Da die Gebühr als Pauschale abgegolten ist, wird auch eine Anfechtung auf Tagessätze nicht den gewünschten Erfolg bringen.

Kurz gesagt: Pech gehabt und außer Spesen nix gewesen.


3. ... geschrieben von Anti-Studiengebührler am Dienstag, 1.7.2008.

Vielen Dank Steinbock,
das hatte ich mir auch schon gedacht. Ich wollte nur noch andere Meinungen dazu hören. Blöde Sache das.


4. ... geschrieben von Steinbock am Dienstag, 1.7.2008.

Nun muss ja meine Meinung nicht die Richtige sein, daher sollten Sie mal das entsprechende Forum der Studenten ergoogleln und dort die Frage nochmals stellen, da die in Studiengängen und dessen Fragen doch versierter sind.


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