Gesetzentwurf zur Wohn- und Heizkostenübernahme geändert
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beteiligung an den Wohn- und Heizkosten von “Hartz-IV”-Empfängern (16/3269) überarbeitet. Danach bleibt es zwar bei der Überweisung des Bundes an die Kommunen in einer Gesamthöhe von 4,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr, allerdings wird das Geld nicht gleichmäßig auf die Länder verteilt. Dem geänderten Entwurf stimmten am Donnerstagmorgen die Fraktionen von Union und SPD zu, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, während sich die FDP enthielt.
Keine Mehrheit fand ein Antrag der Linksfraktion (16/3302), bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) einzuführen.
Über beide Vorlagen entscheidet der Bundestag am Freitag abschließend. Nach dem geänderten Gesetzentwurf wird der Beteiligungssatz für 14 Länder von den ursprünglich geplanten 31,8 Prozent auf 31,2 Prozent gesenkt. Für Baden-Württemberg soll die Quote der Bundesbeteiligung auf 35,2 Prozent und für Rheinland-Pfalz auf 41,2 Prozent erhöht werden. Auf die Frage der Oppositionsfraktionen, warum die beiden Länder eine höhere Beteiligungsquote erhielten, hieß es von Seiten der Koalition, damit werde ein einstimmiges Votum des Bundesrates aufgegriffen. In den Jahren 2005 und 2006 lag sie den Angaben zufolge noch bei 29,1 Prozent. Insgesamt sei 2007 mit Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 13,48 Milliarden Euro zu rechnen, heißt es weiter.
Startseite - Veroeffentlicht von: ehem. Lusjena am: Donnerstag, 30. November 2006 - Haftungsausschluss ![]() |
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