Gesetzentwurf Rente mit 67 - Rechtsschutz für Rentner wird massiv beschnitten
Zur geplanten Neuregelung im Zuge der Rente mit 67 erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Im Gesetzentwurf zur Rente mit 67 ist eine Regelung versteckt, die den Rechtsschutz für Rentner massiv beschneidet. Rentner erhalten künftig bei falschen Rentenbescheiden keine Nachzahlungen mehr, wenn sich eine Regelung als verfassungswidrig erweist oder in ständiger Rechtsprechung festgestellt wird, dass die Rentenversicherung eine Regelung falsch anwendet. Das sieht § 100 Abs. 4 SGB VI-E im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (Rente mit 67) vor.
Betroffen sind von der Neuregelung unter anderem Erwerbsminderungsrentner, auf die das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2006 zutrifft. Das BSG hatte entschieden, dass Abschläge für Erwerbsminderungsrentner unter 60 Jahren gesetzes- und grundrechtswidrig sind. Um sich etwaige Rückzahlungsansprüche zu sichern, müssen die Betroffenen vor dem geplanten Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Mai einen Überprüfungsantrag stellen.
Quelle: SoVD
Startseite - Veröffentlicht am: 22. Februar 2007 um 15:29 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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