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Mittwoch, der 07. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.

„Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen: Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein. Gleichzeitig wird diese bewährte und erfolgreiche Unternehmensform fit für den internationalen Wettbewerb: Bestehende Nachteile werden ausgeglichen, die Vorteile bleiben. Es wird einen besseren Schutz der Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz geben. Die GmbH wird – wieder - eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Wenn das MoMiG wie jetzt geplant Oktober/November 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Das Gesetz belässt es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern bringt eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Folgende große Linien bestimmen die Reform: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite, Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Die Gründung und das normale Leben einer GmbH werden erleichtert. Zugleich werden Missbräuche in der Krise und Insolvenz bekämpft.

Das heute beschlossene Gesetz hat im Gesetzgebungsverfahren einige bedeutende Änderungen erfahren. Vorgesehen ist nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich. Da diese GmbH-Variante allen kleineren Existenzgründern eine flexible und billige Möglichkeit eröffnet, kann das Mindestkapital der klassischen GmbH wie gewohnt bei 25.000 Euro bleiben. Der deutsche Mittelstand kann also beruhigt sein, Ruf und Ansehen „seiner“ GmbH werden nicht angetastet. Ferner sind im Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise eingeführt worden. Hier setzt das MoMiG den Kurs fort, die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall zu erleichtern.

Einzelheiten zu den Schwerpunkten des Gesetzes finden Sie unter: www.bmj.bund.de/momig

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 27. Juni 2008 um 10:01 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von Martin Obenaus am Freitag, 27.6.2008.

GmbH - Argen….

Mir tut sich ernsthaft der Verdacht auf man privatisiert außer den Leistungsträgern noch andere öffentliche Bereiche!
Eine Institution öffentlichen Rechtes darf keinesfalls ein wirtschaftliches
Unternehmen darstellen. Ermessensleistungen sind keine Produkte-
lieber Bundesrat.

Ich fühle mich um meine Rechte als deutscher Bürger betrogen!

Ob diese Regierung überhaupt noch fähig ist unser Vaterland demokratisch
würdevoll zu regieren wird langsam fragwürdig. Lange kann es nicht mehr dauern,
bis es nur noch Arm und Reich in Deutschland gibt.
Mit den Artikeln unseres Grundgesetzes darf man sich dann die Decken tapezieren.

Dankeschön denen die sich ignorant im Namen des Volkes ‘ Demokraten’
nennen dürfen, und erfolgreich die eigenen Bezüge erhöhen. In Zeiten in denen Kinder von Niedrigverdienern vom Schulessen legitim ausgegrenzt werden.


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