Geringverdiener von Rundfunkgebühren befreien
Die Linksfraktion tritt dafür ein, dass Geringverdiener oder in gleicher Weise benachteiligte Personen von den Rundfunkgebühren befreit werden. Die Bundesregierung soll sich dafür bei den bevorstehenden Verhandlungen über den zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit den Ländern einsetzen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag. Darüber hinaus sollen auch Rundfunkgeräte, die in Kleingartenlauben genutzt werden, von den Gebühren befreit bleiben. Die Rundfunkgebührenpflicht für Rechner, die Internet-Rundfunkprogramme wiedergeben können, soll nach dem Willen der Abgeordneten ebenfalls ersatzlos gestrichen werden. Auch Bibliotheken, Museen und Hochschulen sollten keine Rundfunkgebühren zahlen müssen. Nach Ansicht der Fraktion muss die Bundesagentur für Arbeit ein automatisiertes, elektronisches Verfahren einführen, um die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) über die Gebührenbefreiung von Hartz-IV-Empfängern zu informieren. Für die Abgeordneten ist es darüber hinaus “nicht nachvollziehbar”, dass jeder Studierende, der kein BAföG bezieht, unabhängig von seiner Einkommenssituation Rundfunkgebühren zahlen muss, auch wenn ihm weniger Geld zur Verfügung steht als einem gebührenbefreiten BAföG-Empfänger.
Hartz-IV-Empfänger müssten sich teilweise mehrfach im Jahr um eine Befreiung bemühen. Wenn der Bewilligungsbescheid nicht rechtszeitig vor Ablauf des vorangegangnen Bewilligungszeitraums eingereicht wird, werde der Quartalsbetrag von 51,09 Euro fällig, was im Monat der Abbuchung von einem Siebtel des monatlichen Regelsatzes von 345 Euro entspreche, heißt es in dem Antrag. Daher müsse die Bundesregierung ihren Einfluss geltend machen, damit die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Datenübermittlung.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
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