Gerichtspräsident - Lage ist besorgniserregend
Sozialgerichte in Brandenburg vollkommen überlastet
„Die Lage der vier Sozialgerichte im Land Brandenburg ist besorgniserregend. Die Verfahrenseingänge haben weiter stark zugenommen. Mehr als die Hälfte der Eingänge betreffen die Grundsicherung für Arbeitsuchende, also die so genannten Hartz-IV Streitigkeiten. Die Sozialgerichte erster Instanz in Brandenburg sind völlig überlastet.“
Dies erklärte der Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Jürgen Blaesing, anlässlich der Veröffentlichung der Gerichtsstatistiken für das erste Halbjahr 2008.
Allein bei dem Sozialgericht Potsdam sei die Zahl der anhängigen Verfahren im ersten Halbjahr 2008 von 7944 auf 8772 gestiegen. Seit dem In-Kraft-Treten der so genannten Hartz-IV-Regelungen zum 1. Januar 2005 habe sich die Zahl der in Potsdam anhängigen Verfahren sogar um nahezu 100 % erhöht. Bei den vier Sozialgerichten insgesamt seien die Bestände in diesem Zeitraum um 50 % gestiegen, die Zahl der verfügbaren Richter-Arbeitskräfte aber nur um 25 %.
„Mit den vorhandenen Kräften können die Sozialgerichte die Arbeitslast nicht bewältigen, zumal die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes stets vorrangig zu bearbeiten sind und die Klageverfahren dementsprechend noch länger dauern. Wer heute bei einem Sozialgericht Klage erhebt, um zum Beispiel eine Rente, Krankengeld oder Grundsicherungsleistungen („Hartz IV“) einzufordern, muss mit einer sehr langen Verfahrensdauer rechnen.“
Erneut appellierte Blaesing an alle politisch Verantwortlichen, endlich durchgreifend Abhilfe zu schaffen:
„Die bisherige Hilfe ist unzureichend. Wir brauchen dringend zusätzliche Richterinnen und Richter sowie Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter. Ansonsten können wir den Verfassungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf ein zügiges Verfahren nicht erfüllen.“
Info: Im Land Brandenburg bestehen vier Sozialgerichte erster Instanz, nämlich in Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Die Dienstaufsicht führt Jürgen Blaesing als Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, das seit dem 1. Juli 2005 als gemeinsames Obergericht der Länder Berlin und Brandenburg besteht. In Artikel 52 Abs. 4 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg heiß es:
„Jeder hat Anspruch auf ein faires und zügiges Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.“
Bereits vor einem Jahr hatte sich Blaesing mit einem dringenden Appell an die Öffentlichkeit gewandt.
Quelle: Presse Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock am: 1. Dezember 2008 um 7:12 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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