Gerichtspräsident - Lage ist besorgniserregend
Sozialgerichte in Brandenburg vollkommen überlastet
„Die Lage der vier Sozialgerichte im Land Brandenburg ist besorgniserregend. Die Verfahrenseingänge haben weiter stark zugenommen. Mehr als die Hälfte der Eingänge betreffen die Grundsicherung für Arbeitsuchende, also die so genannten Hartz-IV Streitigkeiten. Die Sozialgerichte erster Instanz in Brandenburg sind völlig überlastet.“
Dies erklärte der Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Jürgen Blaesing, anlässlich der Veröffentlichung der Gerichtsstatistiken für das erste Halbjahr 2008.
Allein bei dem Sozialgericht Potsdam sei die Zahl der anhängigen Verfahren im ersten Halbjahr 2008 von 7944 auf 8772 gestiegen. Seit dem In-Kraft-Treten der so genannten Hartz-IV-Regelungen zum 1. Januar 2005 habe sich die Zahl der in Potsdam anhängigen Verfahren sogar um nahezu 100 % erhöht. Bei den vier Sozialgerichten insgesamt seien die Bestände in diesem Zeitraum um 50 % gestiegen, die Zahl der verfügbaren Richter-Arbeitskräfte aber nur um 25 %.
„Mit den vorhandenen Kräften können die Sozialgerichte die Arbeitslast nicht bewältigen, zumal die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes stets vorrangig zu bearbeiten sind und die Klageverfahren dementsprechend noch länger dauern. Wer heute bei einem Sozialgericht Klage erhebt, um zum Beispiel eine Rente, Krankengeld oder Grundsicherungsleistungen („Hartz IV“) einzufordern, muss mit einer sehr langen Verfahrensdauer rechnen.“
Erneut appellierte Blaesing an alle politisch Verantwortlichen, endlich durchgreifend Abhilfe zu schaffen:
„Die bisherige Hilfe ist unzureichend. Wir brauchen dringend zusätzliche Richterinnen und Richter sowie Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter. Ansonsten können wir den Verfassungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf ein zügiges Verfahren nicht erfüllen.“
Info: Im Land Brandenburg bestehen vier Sozialgerichte erster Instanz, nämlich in Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Die Dienstaufsicht führt Jürgen Blaesing als Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, das seit dem 1. Juli 2005 als gemeinsames Obergericht der Länder Berlin und Brandenburg besteht. In Artikel 52 Abs. 4 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg heiß es:
„Jeder hat Anspruch auf ein faires und zügiges Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.“
Bereits vor einem Jahr hatte sich Blaesing mit einem dringenden Appell an die Öffentlichkeit gewandt.
Quelle: Presse Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 1. Dezember 2008 um 7:12 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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4 Kommentare / Fragen veroeffentlichtWeitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
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Tja, so ist das.
Immerhin zeigt er den Trend zum Aufschwung mit dem Joker im Ärmel, Hartz IV kippen zu können, wenn man nur wollte. Doch leider wird nur die Erfüllung als Gehilfe vergütet und nicht die unabhängige Selbstentscheidung und daher werden sie noch 200.000 Richter benötigen, wenn erst die Strafdelikte auf Hartz IV Niveau angekommen sind.
Stichwort: Diebstahl, Raub und Erpressung … um selber überleben zu können. Aber so … iss man ja nur besorgt über die Anzahl der Klagen. Die Schicksale der Dunkelziffern werden schon gar nicht mehr erwähnt, wozu auch, denn aus den Augen wie aus dem Sinn - lässt wie bei der Bundesregierung die Statistiken glänzen und die Besorgnis in Aufschwung wandeln.
Kleiner Tipp an die Sozialgerichte, denn wer kritisiert, sollte auch Gegenvorschläge bringen können:
1. Wie wäre es denn mit der Wiedereinführung einer aufschiebenden Wirkung bei Widerspruchsverfahren?
2. Über Artikel 100 den gesamten Schwachsinn Hartz IV dahin zu schicken, wo sein Erfinder eigentlich auch sein sollte?