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Geplante Neuregelung zur Entschuldung völlig mittelloser Personen

“Der vom Bundesjustizministerium kürzlich vorgelegte und vom Bundeskabinett gebilligte Entwurf für ein neues Entschuldungsverfahren ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine Neuregelung ist hier dringend erforderlich”,betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger heute beim Gerichtsbesuch in Ludwigshafen. Bei mittellosen Schuldnern habe sich die Durchführung eines Insolvenzverfahrens als nicht sinnvoll erwiesen.

“Das ist nur kostenträchtig und bringt weder dem Schuldner noch dem Gläubiger etwas”, so Bamberger.

Der Entwurf sehe nun nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Antrag des Schuldners unmittelbar den Übergang in das Verfahren zur Restschuldbefreiung vor. Dies bedeute einen geringeren Regelungsaufwand, weil auf die Durchführung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens verzichtet werde. Hierdurch würden auch die Verfahrenskosten ganz erheblich gesenkt, führte der Minister aus. Der Schuldner müsse sich gleichzeitig an den verbleibenden Kosten beteiligen: Hat der Schuldner sich unter Aufsicht eines Treuhänders sechs Jahre lang bemüht, möglichst viel Geld an die Gläubiger zurückzuzahlen, dann soll ihm Restschuldbefreiung gewährt werden. Gleichzeitig muss der Schuldner sich nach einer Zahlung von 25,- Euro zu Beginn des Verfahrens und laufenden Zahlungen in Höhe von 13,- Euro pro Monat an den Verfahrens- und Treuhänderkosten beteiligen.

“Das sind Beiträge, die er realistischer Weise eher aufbringen kann, als die hohen Verfahrenskosten nach der alten Regelung”, erläuterte Bamberger. Darüber hinaus ermögliche das vereinfachte Verfahren einen fairen Ausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern. “Ich denke, das ist eine gute Diskussionsgrundlage”, erklärte der Minister.

Die Amtsgerichte trügen einen großen Teil der Arbeitslast in der Justiz - gerade im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz. Dennoch leisteten gerade sie Hervorragendes. “Es ist mir wichtig, die Situation der einzelnen Gerichte im Land zu kennen. Beim Amtsgericht Ludwigshafen zeigt sich, dass insbesondere auch die Amtsgerichte wichtige Justizstandorte sind: Mit einem hoch motivierten Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bietet man dort bürgerfreundlichen und kompetenten Justizservice an”, sagte der Minister und bedankte sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts Ludwigshafen für ihren Einsatz.

Pressestelle: Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz

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