Geheimnis von Internet-Telefongesprächen grundrechtlich geschützt
Berlin: (hib/RRA) Die Übermittlung von Internet-Telefongesprächen oder E-Mails an staatliche Stellen im Moment des Versendes oder Empfangens muss den Anforderungen des Artikels 10 des Grundgesetzes (GG) - Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis - entsprechen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/7279) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/7064) hervor, in der die Liberalen sich über rechtsstaatliche Probleme bei der Überwachung der Telekommunikation über das Internet informieren wollten.
Der Schutzbereich des Artikels 10 GG, heißt es in der Antwort weiter, beginne dann, wenn der Übermittlungsvorgang “unumkehrbar eingeleitet” worden sei. Darüber hinaus ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Eingriff in den Artikel 13 GG, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, nicht vorliegt, wenn die Telekommunikation mithilfe eines Programms überwacht werde, das via Internet auf den Computer gespielt wurde und ausschließlich der Telekommunikationsüberwachung dient.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
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