Gegenfinanzierung der Rentenerhöhung
Berlin: (hib/MPI) Die mit dem Gesetz zur außerplanmäßigen Rentenanpassung 2008 verbundenen Mehrausgaben in der aktuellen Finanzplanung des Bundes sollen bis einschließlich 2010 im Etat des Bundesarbeitsministeriums erwirtschaftet werden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (16/9186) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8941) weiter hervorgeht, soll die Gegenfinanzierung im Jahr 2011 über globale Minderausgaben in Höhe von 1 Milliarde Euro im Arbeitsministeriumsetat sowie über Einsparungen im Gesamthaushalt gewährleistet werden. “Möglichkeiten der Gegenfinanzierung werden derzeit im Rahmen der laufenden Haushaltsgespräche mit dem Bundesministerium der Finanzen geprüft und erörtert”, schreibt die Regierung.
Quelle: Deutscher Bundestag
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 6. Juni 2008 um 7:34 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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