Gegen Missbrauch der Umweltprämie
Der Bundesrat möchte die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nutzen, um eine Bestimmung gegen den möglichen Missbrauch der jüngst eingeführten Umweltprämie in das Regelwerk aufzunehmen. Verhindert werden müsse, dass ein vermeintlich verschrottetes Fahrzeug erneut zugelassen wird. Es sei deshalb erforderlich, die alte Zulassungsbescheinigung deutlich zu entwerten.
Im Übrigen hat der Bundesrat keine Einwände gegen die Vorlage, mit der die Bundesregierung Behindertenparkplätze auch Contergan-Geschädigten zur Verfügung stellen möchte. Bislang können diese Parkplätze nur Blinde oder Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nutzen. Contergan-Geschädigte litten unter einer vergleichbaren Einschränkung, so dass diese Erleichterung auch für sie gelten müsste.
Außerdem soll es Lkws und Zugmaschinen künftig untersagt sein, bei extrem widrigen Wetterverhältnissen auf dem ganz linken Fahrstreifen zu fahren. Damit reagiert die Bundesregierung auf den Umstand, dass Überholmanöver von Lkws bei winterlichen Straßenverhältnissen häufig misslingen und dann kilometerlange Staus auf Autobahnen verursachen.
Quelle: Bundesrat
Startseite - Veröffentlicht am: 10. März 2009 um 9:01 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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