Gefährdete Kinder besser vor Misshandlungen durch ihre Eltern schützen
Berlin: (hib/BOB) Kinder sollen besser vor Misshandlungen oder Vernachlässigung durch ihre Eltern geschützt werden. Dazu hat der Rechtsausschuss einstimmig am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/6815) beschlossen, der am morgigen Donnerstag im Plenum behandelt und verabschiedet werden soll. Der Entwurf sieht vor, eine Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches so abzuändern, dass Familiengerichte früher als bisher die Möglichkeit erhalten, tätig zu werden. Künftig sind Maßnahmen zu ergreifen, sobald erkennbar ist, dass die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, eine Gefahr abzuwenden. Alle Fraktionen betonten jedoch, dass die Eltern zuerst das Recht und die Pflicht hätten, ihre Kinder zu erziehen und für deren Wohlergehen zu sorgen. Jugendämter und Gerichte würden erst dann eingreifen, wenn die Eltern versagen. Der Staat habe insofern Hilfestellung zu geben. Das Recht der Eltern werde keinesfalls ausgehöhlt, betonten die Koalitionsfraktionen. Es ist beispielsweise vorgesehen, Eltern zu verpflichten, öffentliche Hilfe wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen.
Das Gericht könne auch die Weisung erteilen, dass die Eltern Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen, um etwaigen körperlichen oder geistigen Fehlentwicklungen des Kindes frühzeitig begegnen zu können. Die FDP wies darauf hin, dass das Anliegen des Gesetzentwurfes nur dann realisiert werden könne, wenn der Vollzug in den Bundesländern, bei den Familiengerichten und den Jugendämtern verbessert würde. Mehr Richter, die besser als bisher ausgestattet seien, müssten eingesetzt werden, um dem Problem Herr zu werden. Die Linke stimmte zu: Das beste Gesetz nütze nichts, wenn man es in der Praxis nicht umsetzen könne. Solange 126 betroffene Familien auf einen Sozialarbeiter kämen, werde sich an dem Problem nichts ändern. Auch die Grünen wiesen darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen mit einem zeitlichen und personellen Mehraufwand verbunden seien. Dafür müssten Familiengerichte und Jugendämter in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben nachzukommen. Entsprechende Forderungen, die neben anderen Vorschlägen Eingang in Entschließungsanträge gefunden hatten, lehnte der Rechtsausschuss jedoch ab.
Quelle: Deutscher Bundestag
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