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Fusch beim Elterngeld - kein Geschwisterbonus beim ALG II

Wie schön sollte doch die Geburt eines Kindes in Zukunft durch das Elterngeld finanziell abgesichert werden. Lobeshymnen aus dem Bundesfamilienministerium überschlugen sich und stahlen allen Kritikern die Show zur Offenlegung von sozialen Nachteilen, welche sich im Elterngeld immer noch verstecken. Das dieses “Elterngeldgesetz” nur für Besserverdienende geschrieben wurde, zeigt der Sozialticker in seinem neusten Beispiel.

So besagt der § 2 des BEEG im Absatz 4

(4) Lebt die berechtigte Person mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder mit drei oder mehr Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt, so wird das nach den Absätzen 1 bis 3 und 5 zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens um 75,- Euro, erhöht.

Diese 75,- Euro - auf welche eine Familie mit kleinen Kindern dringend angewiesen ist, werden nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit den sozial schwächeren Familien nicht gewährt, welche ergänzende oder vollständige ALG II (Hartz IV) Leistungen beziehen. Gerade diese Gruppe muss auf diese 75,- Euro, dem sogenannten “Geschwisterbonus” nach § 2 BEEG verzichten - denn nach § 10 des BEEG Absatz 1, wird dieser Betrag den “glücklichen” Eltern gesetzlich vorenthalten und abgezogen.

§ 10 BEEG Abs. (1) Das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Leistungen bleiben bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, bis zu einer Höhe von insgesamt 300,- Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt.

Statt 375,- Euro, bekommen demnach die Empfänger von Sozialleistungen nur noch 300,- Euro Elterngeld. Gerade bei Mehrlingsgeburten summiert sich dieser monatliche Minderbetrag und fehlt genau dort, wofür dieser “Bonus” eigentlich gedacht gewesen war - beim Kind.

Hier sieht der Sozialticker eine sofortige Korrektur durch den Gesetzgeber für erforderlich, denn durch diese Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Eltern, welche finanziell schon am Boden der Gesellschaft liegend auf jeden Euro angewiesen sind - ensteht die Kinderarmut bereits schon im Kreisssaal. Betroffene Eltern sollten gegen diese Anrechnung Widerspruch einlegen und notfalls auch Klage führen, empfiehlt der Sozialticker.

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: Dienstag, 10. April 2007 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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2 Kommentare / Fragen

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1. ... geschrieben von Aichoun am Samstag, 30.8.2008.

Hallo
Ich bitte um ein erklärung für Geschwisterbonus beim ALG II
ich soll 825 eur zurück zahlen……….
Danke


2. ... geschrieben von Steinbock am Samstag, 30.8.2008.

Für Familien, welche im Hartz IV stecken, wird zwar das Elterngeld in Höhe von 300 Euro nicht als Einkommen gewertet und angerechnet, weil es sich dabei um gesetzliche Abdeckungen handelt, allerdings sind Zuschläge wie es der Geschwisterbonus darstellt, nach § 11 SGB II als Einkommen zu werten und daher voll anzurechnen. Hier hat sich die Familienministerin wieder mal voll ausgelassen und stellt sich öffentlich - als die “Mutti der Nation” - welche eigentlich zur Verarmung der Kinder von Geburt an verantwortlich ist - hin.

Wenn Sie dies zurückzahlen sollen, würde ich dagegen Widerspruch einlegen und auf Gleichberechtigung klagen, denn Nichthartz IV Familien, dürfen den Bonus sich einstecken.

Kind ist bei mir immer noch Kind, egal welcher Herkunft, Rasse oder Geschlecht.


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