Für Saisonarbeiter im Ergebnis keine Veränderung
Die seit Februar 2006 geltenden Arbeitslosengeldregeln für Saisonarbeiter fördern nach Darstellung der Bundesregierung nicht die Ausbreitung prekärer Beschäftigung. Für Arbeitnehmer, die mindestens acht Monate im Jahr oder mindestens 16 Monate in zwei aufeinander folgenden Jahren beschäftigt sind, träten “im Ergebnis keine Veränderungen ein”, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Die Saisonarbeiter erwürben durch zwei Saisonbeschäftigungen von je acht Monaten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von insgesamt acht Monaten. Damit könnten zwei Saisonpausen von jeweils vier Monaten nahtlos ohne Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II überbrückt werden.
Weiter heißt es in der Antwort, Arbeitnehmer, die regelmäßig mindestens sechs, aber weniger als acht Monate im Jahr beschäftig seien, hätten nach früherem Recht jährlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von drei Monaten erwerben können. Sie seien daher auch in der Vergangenheit nach Ablauf von drei Monaten bis zum Ende der Saisonpause in jedem Jahr auf Leistungen der Arbeitslosenhilfe (heute Arbeitslosengeld II) angewiesen gewesen. Schließlich hätten Arbeitnehmer, die jedes Jahr weniger als sechs Monate arbeiteten, schon nach früherem Recht in der Regel nicht damit rechnen können, Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, schreibt die Regierung.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
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