Für einige Hartz-IV-Empfänger hat das neue Jahr ohne Geld begonnen
Für einige Hartz-IV-Empfänger hat das neue Jahr nicht nur in Wiesbaden ohne Geld begonnen.
Grund in Wiesbaden:
Die komplette Stadtverwaltung hatte zwischen den Jahren geschlossen und Urlaub gemacht.
Anna F. aus Wiesbaden hatte den Änderungsantrag erst am 20. Dezember vom Sozialamt erhalten. Als letzter Abgabetermin sei ihr vom Sachbearbeiter der 29. Dezember mitgeteilt worden. Der Urlaub zwischen Weihnachten und Neujahr sei mit keiner Silbe erwähnt worden. Da das Sozialamt in Biebrich aber nur Montags und Mittwochs für Publikum geöffnet ist, sei der Zustelltag auch der letzte Abgabetag gewesen, empört sich Fleischer, die auch dem Verdi-Bezirkserwerbslosenausschuss angehört.
Abteilungsleiter Werner bestätigte diesen Vorfall. “Entgegen der amtsinternen Anweisung hat der Sachbearbeiter im Alleingang diese Frist gesetzt.” Werner bedauerte dieses “vermutlich gut gemeinte, aber falsche Vorgehen”. Allerdings habe Frau F. ihren Folgeantrag noch am Zustelltag eingereicht. Und bei ihrem Besuch der Sozialbehörde am Mittwoch “nicht gesagt, dass ihr Geld fehlt”.
Nun was sollte der Leistungsempfänger aus diesem Vorfall gelernt haben? Nie darauf warten, das einem der “Folgeantrag” zugesendet wird. Sich selber 30 Tage vor Leistungsende im Kalender einen Hinweis setzen, Folgeantrag selber besorgen ( http://www.sozialticker.com/antrege/ ), ausfüllen und mit Quittung abgeben. Nur so kann man von dem Vorwurf des eigenen Verschuldens freigesprochen werden! Auch die Möglichkeit einen Vorschuss - nach § 42 SGB I - zu erhalten besteht. Diesen Antrag finden Sie unter gleichem Link.
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