Für ein sozial gerechtes und klimafreundliches Mietrecht
Mieterbund begrüßt Bundestagsinitiative von Bündnis 90/Die Grünen
„Unser Mietrecht muss auch weiterhin sozial gerecht und verlässlich bleiben. Gleichzeitig muss das Mietrecht jetzt zukunftsorientiert ausgestaltet werden, Antworten auf aktuelle Probleme bieten und bestehende Gesetzeslücken schließen. Deshalb unterstützen wir die Initiative von Bündnis 90 / Die Grünen als wichtigen Schritt in die richtige Richtung und notwendige Antwort auf die Mietrechtsverschlechterungspläne der Bundesregierung“, begrüßte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion (Drucksache 17/7983) „Wohnraum in Deutschland zukunftsfähig machen – Für ein sozial gerechtes und klimafreundliches Mietrecht“.
Ständig steigende Wohnkostenbelastungen, Mietpreissprünge nicht selten von 20 und 30 Prozent beim Neuabschluss von Mietverträgen in Ballungszentren und Universitätsstädten, notwendige energetische Modernisierungen des Gebäudebestandes und damit verbundene Mieterhöhungen sowie fehlende altersgerechte bzw. barrierearme Wohnungen sind die aktuellen und künftigen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt. „Zur Lösung dieser Probleme brauchen wir neue und unterstützende Regelungen im Mietrecht“, forderte Siebenkotten. „Deshalb unterstützen wir insbesondere folgende Vorschläge von Bündnis 90 / Die Grünen“:
- Recht zur Mietminderung, wenn Vermieter vorgeschriebene Energieeffizienzstandards nicht einhalten.
- Energetische Sanierungen müssen zu Heizkostenersparnissen führen. Ziel ist die so genannte Warmmietenneutralität.
- Berücksichtigung des energetischen Gebäudezustandes bei der ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von derzeit 20 auf 15 Prozent in drei Jahren.
- Einbeziehung der Mietvertragsabschlüsse der letzten 6 Jahre (bisher 4 Jahre) in die ortsübliche Vergleichsmiete.
- Begrenzung der Neu- und Wiedervermietungsmieten.
Siebenkotten: „Ergänzend fordern wir, dass die bisherige 11-Prozent-Mieterhöhungsregelung nach einer energetischen Modernisierung ersatzlos gestrichen wird. Mietererhöhungen müssen immer im System der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen. Im Mietspiegel muss sich der höhere Wert der modernisierten Wohnung zeigen.“
Notwendig seien außerdem Regelungen, die sicherstellen, dass:
- bei Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnung nur die tatsächliche Wohnfläche zugrunde gelegt wird,
- sich Kündigungssperrfristen nach Umwandlung in Wohnungseigentum auf alle gesetzlichen Kündigungstatbestände erstrecken,
- durch Nachzahlung rückständiger Mieten nicht nur die fristlose Kündigung unwirksam wird, sondern auch die Kündigung mit Kündigungsfrist,
- Vereinbarungen zu Kündigungsverzichten und Kündigungsausschlüssen eingeschränkt werden und
- verhindert wird, dass Mietern Gas, Strom oder Wasser abgestellt wird, weil der Vermieter die Vorauszahlungen an die Versorgungsunternehmen nicht weitergeleitet hat.
„Notwendig ist jetzt ein Mietrechtsverbesserungsgesetz, kein Mietrechtsänderungsgesetz, wie es die Bundesregierung vorschlägt, mit Mietrechtsverschlechterungen, beispielsweise der Einschränkung des Mietminderungsrechts oder der Schaffung eines neuen Kündigungstatbestandes“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
Quelle: Deutscher Mieterbund e.V. - Pressestelle
Startseite - Veröffentlicht am: 18. Dezember 2011 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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