Fristlose Kündigung wegen geheimer Videoaufnahmen auf der Damentoilette
Bei dem Arbeitsgericht Krefeld, findet demnächst ein Kammertermin statt, in dem über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung vom 21.06.2011 gestritten wird, die auf den Verdacht gestützt wird, dass der Kläger in einer Damentoilette in den Betriebsräumen der Beklagten mit einer versteckten Minikamera Videoaufzeichnungen von Mitarbeiterinnen, die die Toilette aufsuchten, gemacht habe. Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Arbeitgeberin betreibt unter anderem in Krefeld einen Elektro-Großhandelsbetrieb. Der 33-jährige Kläger ist dort seit März 2003 als Verkäufer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Im Dezember 2010 fanden Mitarbeiterinnen beim Aufsuchen der Damentoilette des Betriebes eine Minikamera vor, die unter dem links vor der Toilettenschüssel angebrachten Waschbecken mit Klebeband befestigt und auf den Toilettensitz ausgerichtet worden war. Die Kamera wurde für einen kurzen Zeitraum abgenommen und in Augenschein genommen. Danach wurde sie wieder an dem Waschbecken angebracht und eine Mitarbeiterin beauftragt, den Eingangsbereich der Damentoilette im Auge zu behalten, um gegebenenfalls den Täter überführen zu können. Kurze Zeit später wurde jedoch festgestellt, dass die Kamera von dem Waschbecken entfernt worden war, ohne dass ein Täter hierbei beobachtet worden wäre.
Aufgrund einer Strafanzeige der Beklagten nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Diese führten zur Beschuldigung des Klägers. Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Kläger über Ebay in der Zeit von August 2009 bis Oktober 2010 insgesamt 6 Minikameras erworben hatte. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei dem Kläger wurde eine bereits gelöschte Videoaufzeichnung rekonstruiert, die eine Szene auf der Gästetoilette des Klägers wiedergab. Videoaufzeichnungen von der Damentoilette des Betriebes der Beklagten konnten allerdings nicht sichergestellt oder rekonstruiert werden. Nachdem die Prozessbevollmächtigten der Beklagten am 20.06.2011 Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft genommen hatten, der Kläger am 21.06.2011 zu dem Verdacht angehört worden war und eine Stellungnahme abgelehnt hatte, erfolgte noch am selben Tag die fristlose Kündigung.
Der Kläger bestreitet, zu irgendeinem Zeitpunkt eine Kamera in einer Damentoilette installiert zu haben. Der Sachverhalt sei dubios und es seien keine hinreichenden Verdachtsmomente für einen dringenden Tatverdacht gegen den Kläger vorhanden. Weder sei eine Kamera letztlich sichergestellt worden, noch existierten Bilddateien, die den Kläger belasten könnten. Zudem sei keine ordnungsgemäße Anhörung des Klägers vor Ausspruch der Kündigung erfolgt. In dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren habe schließlich auch das Amtsgericht Krefeld zwischenzeitlich den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt.
Quelle: Arbeitsgericht Krefeld - 4 Ca 1457/11
Startseite - Veröffentlicht am: 23. Oktober 2011 um 14:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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