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Freitag, der 21. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Fristlose Kündigung wegen Drohung oder erst Abmahnung?

Beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist zurzeit ein Kündigungsschutzverfahren anhängig, in dem es schwerpunktmäßig um eine fristlose Kündigung wegen Drohungen gegen Leib und Leben geht.

Der Kläger ist bei der Beklagten als Maschinenbauer tätig und soll den Betriebsfrieden durch eine Tätlichkeit gegen einen Kollegen und durch Äußerungen wie „hier fliegt alles in die Luft“ und „wenn ich entlassen werde, dann bring ich alle um“ derart gestört haben, dass die Beklagte ihn fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt hat, ohne vorher eine Abmahnung ausgesprochen zu haben.

Die unmittelbare Kollegenschaft des Klägers soll angekündigt haben, im Falle der Rückkehr des Klägers die Arbeit einzustellen.

Das Arbeitsgericht Wuppertal hat in seinem Urteil vom 13.12.2007 die Kündigungen wegen fehlender Abmahnung für unwirksam erklärt. Auch liegen nach seiner Auffassung die Voraussetzungen für eine so genannte Druckkündigung nicht vor, da Zweifel an der Ernsthaftigkeit der behaupteten Ankündigung der Kollegen, gegebenenfalls nicht zu arbeiten, geblieben seien.

Vor dem Landesarbeitsgericht sollen im angekündigten Verhandlungstermin durch die Vernehmung mehrerer Zeugen die Vorwürfe näher aufgeklärt werden.

Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 16. August 2008 um 7:21 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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