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Freizeitaktivitäten trotz Krankmeldung gestattet

Neues aus dem Bereich RechtSind Arbeitnehmer krank gemeldet, dürfen sie trotzdem Freizeitaktivitäten nachgehen.

Allerdings ist von ihnen alles zu unterlassen, was ein Hinauszögern ihrer Genesung bedeuten würde. Eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten können einschlägigen Urteilen zufolge aber durchaus erlaubt sein. Diese Angaben macht jedenfalls der Personalverlag in Bonn.

Kuriose Fälle - wenn allerdings der Arbeitgeber Beweise dafür hat, dass ein Arbeitnehmer Aktivitäten nachgeht, die eine tatsächliche Hinauszögerung seiner Genesung darstellt, kann dies in besonders schwerwiegenden Fällen der Grund sowie auch Anlass zur fristlosen Kündigung sein.

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Birgit   am: Donnerstag, 31. Mai 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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