Freizeitaktivitäten trotz Krankmeldung gestattet
Sind Arbeitnehmer krank gemeldet, dürfen sie trotzdem Freizeitaktivitäten nachgehen.
Allerdings ist von ihnen alles zu unterlassen, was ein Hinauszögern ihrer Genesung bedeuten würde. Eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten können einschlägigen Urteilen zufolge aber durchaus erlaubt sein. Diese Angaben macht jedenfalls der Personalverlag in Bonn.
- Beispielsweise wurde einem Fahrer vom Landesarbeitsgericht Berlin die Teilnahme an einem Fußballspiel gestattet, obwohl bei ihm eine Meldung zur Arbeitsunfähigkeit wegen Gelenkproblemen vorgelegen hat (Aktenzeichen: 4 Sa 2143/05).
- Einem Arbeitnehmer mit Hörsturz wurde vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz das Recht für einen Konzertbesuch zugesprochen (Aktenzeichen: 10 Sa 117/04).
- Recht bekam vom Bundesarbeitsgericht schließlich auch ein Arbeitnehmer, welcher nach einer Operation an seiner rechten Hand eine Reise nach Griechenland angetreten hat (Aktenzeichen: 2 AZR 358/85).
Kuriose Fälle - wenn allerdings der Arbeitgeber Beweise dafür hat, dass ein Arbeitnehmer Aktivitäten nachgeht, die eine tatsächliche Hinauszögerung seiner Genesung darstellt, kann dies in besonders schwerwiegenden Fällen der Grund sowie auch Anlass zur fristlosen Kündigung sein.
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Birgit am: Donnerstag, 31. Mai 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
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