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Freiheitsstrafe für Schwarzarbeit bei Regalauffüllern

Vor dem Landgericht Augsburg mussten sich zwei 32- und 33-jährige Brüder als Unternehmer verantworten, die über Jahre hinweg Regalauffüller zu Billiglöhnen und ohne Anmeldung zur Sozialversicherung in zahlreichen Münchner Supermärkten arbeiten ließen.

Wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Steuerhinterziehung wurden sie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten bzw. zu zwei Jahren, jeweils ohne Bewährung, verurteilt. Das Gericht wies den Deutsch-Afghanen nach, den Sozialkassen annähernd rund 355.000 Euro Sozialabgaben vorenthalten sowie Lohn- und Umsatzsteuer hinterzogen zu haben.

Die Arbeiter mussten in zahlreichen Läden einer großen Supermarkt-Kette die Regale auffüllen und erhielten für ihre 6-Tage-Woche gerade mal durchschnittlich 1.000 Euro einschließlich jeweils angeblich steuerfreier Zuschläge im Monat. Dabei spielte es keine Rolle, ob sie tagsüber oder des Nachts arbeiteten - der Lohn für den Regalauffüller war immer der Gleiche. Die Fahrzeiten von einem Supermarkt zum anderen wurden als Arbeitszeit nicht berücksichtigt.

Wurde das durchschnittlich für die Befüllung eines Supermarkts angesetzte Zeitlimit überschritten, ging dies zu Lasten der Regalauffüller. Bei der Sozialversicherung waren die Beschäftigten dann entweder gar nicht oder nur mit geringeren Löhnen gemeldet.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Brüder als Arbeitgeber für die Abführung der Sozialabgaben und Steuern verantwortlich waren. Ein umfangreiches Geständnis sprach zugunsten der Unternehmer. Auch war dem Gericht bewusst, dass sie das betrügerische System nicht erfunden, sondern lediglich von anderen übernommen hatten.

Quelle: Zoll

Startseite - Veröffentlicht am: 6. Januar 2012 um 10:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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4 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Hans am Freitag, 6.1.2012.

das ist dann wohl das sogenannte Jobwunder von dem Merkel & Co reden. Entweder man lässt sich als ein 1-Eurojobber vom Staat versklaven oder man landet als Sklave in der Zeitarbeit oder eben als unterbezahlter Regalauffüller…..

Das ist der pure Aufschwung der bei jedem ankommt!


2. ... Kommentar von powerhund am Samstag, 7.1.2012.

Da kann ich Dir nur zustimmen,ich nehme auch an dem sogenannten Jobwunder teil,aber von 1000 € im Monat kann ich nur träumen.

mg


3. ... Kommentar von fat man am Samstag, 7.1.2012.

@powerhund
Tja, du armer Hund, da kann ich nur raten schnellstmöglich die Teilnahme zu beenden und den Job hinzuschmeißen da Arbeit von der man nicht Leben kann Luxus ist…….. aber Luxus der anderen, derer die daran üppig verdienen - da muss man besser von erbeuten statt verdienen reden um die wahre Herkunst so angeigneten Vermögens nicht zu verschleiern. “Verdienen” suggeriert doch eine ehrbare Handlung, die in solchen und vielen anderen Fällen garantiert nicht gegeben ist.

Mir kommen in dem Artikel die Arbeitnehmer zu kurz, was wurde / wird aus denen.


4. ... Kommentar von AbisZ am Samstag, 7.1.2012.

Hi, Betroffene,
möglicherweise kann dieses aus 2002 stammende Urteil betreffend Lohnwucher auch noch im “Hartz IV-Zeitalter“ Anwendung finden ?

kei-kassel.gmxhome.de

SG Berlin Urteil vom 18.01.2002 S 58 AL 2003/01

Das Arbeitsamt darf dem Arbeitslosen keine Sperrzeit auferlegen, wenn die angebotene Arbeit dem Arbeitslosen mit weniger als zwei Drittel des Tariflohns bzw. des üblichen Lohns angeboten wird. Sie ist damit dem Arbeitslosen nicht zumutbar.

Euch allen ‘Trotz dem’ ein GUTES JAHR 2012


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