Freibrief für Sozialdumping
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen das Erzherzogtum Luxemburg (Rechtssache C-319/06) erklärt Sahra Wagenknecht, Europaabgeordnete und Mitglied des Parteivorstandes:
Die Kette der arbeitnehmerfeindlichen Urteile will nicht abreißen. Heute hat der europäische Gerichtshof zum vierten Mal innerhalb weniger Monate eine skandalöse Entscheidung zugunsten der europäischen Konzerne und zu Lasten der Beschäftigten getroffen. Nach Ansicht des EuGH steht das luxemburgische Arbeitsrecht im Widerspruch zur Entsenderichtlinie und zur Dienstleistungsfreiheit und muss daher geändert werden. Wer Arbeitnehmer nach Luxemburg entsendet, ist laut EuGH nicht dazu verpflichtet, sich an das luxemburgische Arbeitsrecht zu halten, das eine automatische Anpassung der Löhne an die Lebenshaltungskosten, die Pflicht zur Einhaltung von Tariflöhnen sowie fortschrittliche Bestimmungen bzgl. bezahltem Urlaub, Zeitverträgen, Leih- oder Teilzeitarbeit u.a. vorsieht.
Dies ist nicht nur ein Angriff auf die luxemburgische Regierung, der das Recht abgesprochen wird, Gesetze zum Schutz aller in Luxemburg tätigen Beschäftigten zu erlassen. Es ist eine massive Attacke auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen in ganz Europa! Wie schon in den Fällen Laval, Viking Line und Rüffert hat der EuGH den Grundfreiheiten von Unternehmen Vorrang vor Grundrechten und sozialen Standards eingeräumt. Wieder einmal hat der EuGH den Versuch, gleiche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten an einem Ort durchzusetzen, für illegal erklärt. Das ist nichts weiter als ein Freibrief für Sozialdumping.
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Volltext sowie Quelle : Die Linke
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