Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Dienstag, der 21. Mai 2013 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Forschungsstudie belegt: Kirchliches Arbeitsrecht sorgt für Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen bei der Diakonie

Die diakonischen Einrichtungen der evangelischen Kirche nutzen das kirchliche Sonderrecht („Dritter Weg“) „aktiv als Geschäfts- und Wettbewerbsstrategie“, um sich gegenüber sozialwirtschaftlichen Konkurrenten durchzusetzen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Forschungsprojekt der Hans-Böckler-Stiftung und bestätigt damit die Kritik der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am bislang eigenständigen Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen. „Wenn diakonische Einrichtungen wie normale Wirtschaftsunternehmen am Markt agieren, müssen sie sich auch den gleichen Regeln unterwerfen. Dazu gehört auch das Recht der Beschäftigten auf Tarifverträge und das Recht auf Streik, um diese Verträge durchsetzen zu können“, sagte Ellen Paschke, ver.di-Bundesvorstandsmitglied und zuständig für den Bereich Gesundheit, soziale Dienste, Kirchen und Wohlfahrt, in Berlin.

In ihrer vorgestellten Studie „Leiharbeit und Ausgliederung in diakonischen Sozialunternehmen“ präsentieren die Autoren Prof. Dr. Heinz-Jürgen Dahme (Fachhochschule Magdeburg), Prof. Dr. Norbert Wohlfahrt (Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe), Dr. Gertrud Kühnlein und Dr. Anna Stefaniak (Sozialforschungsstelle der TU Dortmund) zahlreiche Belege dafür, dass die Idee der Dienstgemeinschaft mit der Wirklichkeit der diakonischen Arbeitswelt nichts mehr zu tun hat.

Exemplarisch wurde dies nachgewiesen anhand der fehlenden flächentariflichen Wirkung diakonischen Arbeitsrechts mit allein 16 verschiedenen Arbeitsrechtlichen Kommissionen bundesweit. Daraus resultieren knapp zwei Dutzend unterschiedliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR),die teils deutlich unterhalb des Niveaus des öffentlichen Dienstes liegen. Zudem werden auch 22 Jahre nach Ende der deutschen Teilung im „Tarifbereich Ost“ noch immer schlechtere Arbeits- und Entlohnungsbedingungen fortgeschrieben.

Die Ausgliederung von Servicebereichen wie Reinigung und Hauswirtschaft aus diakonischen Einrichtungen ist flächendeckende Praxis geworden, mit dem Ziel die Personalkosten radikal zu reduzieren. Tariflose Zustände oder Tarifflucht in billigere Tarife sind häufig anzutreffen und mit theologisch abgeleiteter Dienstgemeinschaft nicht begründbar. Leiharbeit ist nach den Ergebnissen der Studie auch in diakonischen Einrichtungen „übliche Praxis“, zum Teil um dauerhaft eigenes Personal zu ersetzen. Nach Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze für Leiharbeit und von strengeren Regeln gegen „konzerninterne“ Verleihe seien manche diakonische Einrichtungen verstärkt auf schlecht bezahlte Werkverträge ausgewichen.

„Wenn die Studie zum Ergebnis kommt: ‚Gelebte Dienstgemeinschaft existiert in der Praxis nicht‘, so können und müssen wir dem vollständig zustimmen“, betonte Paschke. „Die Beispiele und Belege der Studie entsprechen exakt dem, was wir im betrieblichen Alltag in kirchlichen Einrichtungen erleben.“ Erschwerend komme hinzu, dass es betrieblichen Interessenvertretungen an Mitbestimmungsmöglichkeiten fehle und Unternehmens- sowie Konzernmitbestimmung im diakonischen Bereich schlicht nicht vorgesehen seien. „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Kirchen im Arbeits- und Tarifrecht außerhalb der allgemein geltenden Gesetze agieren und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so zu Beschäftigten zweiter Klasse machen“, unterstrich Paschke.

Quelle und weitere Details: ver.di-Bundesvorstand - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 16. Juli 2012 um 8:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen





  1 Kommentar / Frage veröffentlicht


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:



1 Kommentar / Frage

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von x am Montag, 16.7.2012.

eine organisation , welche vorgibt gemeinnützig zu sein und im christlichen sinn bedürftigen menschen zu helfen und in wirklichkeit bei den eigenen arbeitnehmern schon arbeitsrechte und gesetze bricht , ist schlicht und einfach organisierte kriminalität . wenn der staat und meist ” christliche ” politiker diese organisation unterstützen handelt es sich um organisierte staatskriminalität ( nicht nur , weil kirche und staat getrennt sein müssen ) . es ist keine kleine organisation und neben millionen betroffenen arbeitnehmern wird auch das gesamte wirtschaftliche system untergraben . es “…sollte ‘Korporatismus’ heißen, weil er die perfekte Verschmelzung der Macht von Regierung und Konzernen ist.” ( benito mussolini über den begriff faschismus ) .


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen

Dachdecker

 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.