Das Sozialtickerportal

Donnerstag, der 07. August 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Finanzgericht Düsseldorf: Zum Anspruch von Ausländern auf Kindergeld

Kindergeld steht auch Ausländern zu, die eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG - wegen eines Krieges im Heimatland, gem. § 23 a AufenthG (Aufenthaltsgewährung in Härtefällen) oder nach § 25 Abs. 3 - 5 AufenthG (Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen) besitzen, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und berechtigt erwerbstätig sind. Besondere Anforderungen an Art und Umfang der Tätigkeit sind nicht zu erfüllen (Az: 10 K 174/06 Kg).

Die Revision wurde zugelassen.

Quelle: Justizministerium NRW, Düsseldorf

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Dienstag, 3. Juli 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
Social Bookmarking:


Aktuelle weitere Meldungen:


Anzeige


 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid