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Feuerwehrbeamte klagen wegen zu langer Arbeitszeit

Die Feuerwehrbeamten der Stadt Mainz wehren sich vor Gericht dagegen, dass sie mehr als 48 Stunden pro 7-Tage-Zeitraum Dienst leisten müssen und verlangen einen Ausgleich für geleistete und noch zu erbringende Mehrarbeit. Rund dreißig Beamte haben bereits Klage zum Verwaltungsgericht Mainz erhoben.

Die Beamten machen geltend, dass nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aufgrund der einschlägigen EG-Richtlinien ihre durchschnittliche Arbeitszeit pro 7-Tage-Zeitraum 48 Stunden nicht überschreiten dürfe. Im Rahmen ihrer Schichtdienstpläne liege ihre Arbeitszeit erheblich höher.

In der Gesamtschau verlangen die klagenden Beamten für in der Vergangenheit geleistete Mehrarbeit Dienstbefreiung oder Vergütung. Für die Zukunft erstreben sie eine Begrenzung der Arbeitszeit auf 48 Stunden pro 7-Tage-Zeitraum oder jedenfalls Freizeit- oder finanziellen Ausgleich im Falle andauernder Mehrarbeit.

Die Stadt Mainz hat im Vorfeld der gerichtlichen Verfahren die Anträge der Beamten abgelehnt. Es stünden derzeit noch nicht genügend Feuerwehrbeamte zur Verfügung, um die Arbeitszeit auf 48 Stunden reduzieren zu können; andernfalls wäre die erforderliche Mindestbesetzung der Schichten nicht mehr zu gewährleisten. Deshalb könne sie nach der Arbeitszeitverordnung über 48 Stunden hinausgehende Arbeitszeiten anordnen, bis so viele ausgebildete Nachwuchskräfte zur Verfügung stehen, dass eine Arbeitszeit von 48 Stunden möglich ist.

Verwaltungsgericht Mainz - Pressestelle -

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Donnerstag, 22. November 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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