FDP erkundigt sich nach Evaluierung der Arbeitsvermittlung
Berlin: (hib/KTK) Über die Evaluierung der Arbeitsvermittlung von kommunalen Trägern sowie Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften will sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/9853) informieren.
Die Liberalen fragen unter anderem, in welchem Stadium sich die Evaluation des Bundesarbeitsministeriums befindet, ob der Bundesregierung eine eigene Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit (BA) trotz der laufenden Evaluierung bekannt war und wie die Bundesregierung die Aussagekraft der Ergebnisse dieser Untersuchung beurteilt.
Im Zweiten Sozialgesetzbuch sieht eine so genannte Experimentierklausel vor, dass neben Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften auch kommunale Träger begrenzt im Bereich der Grundsicherung und Arbeitsvermittlung für Arbeitssuchende zugelassen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist verpflichtet, die jeweilige Aufgabenwahrnehmung im Vergleich auszuwerten und dem Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2008 über die Erfahrungen zu berichten.
Am 18. Juni 2008 hat die BA eine Studie zur Übergangsrate aus der Grundsicherung in die Beschäftigung veröffentlicht, in der sie auch die Vermittlungsleistungen von kommunalen Trägern mit denen von Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften vergleicht. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass “Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften die Integration in Beschäftigung besser gelingt als bei den zugelassenen kommunalen Trägern”.
Quelle: Deutscher Bundestag
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