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Freitag, der 21. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

FDP erkundigt sich nach Evaluierung der Arbeitsvermittlung

Bild: © M.Kinder für SozialtickerBerlin: (hib/KTK) Über die Evaluierung der Arbeitsvermittlung von kommunalen Trägern sowie Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften will sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/9853) informieren.

Die Liberalen fragen unter anderem, in welchem Stadium sich die Evaluation des Bundesarbeitsministeriums befindet, ob der Bundesregierung eine eigene Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit (BA) trotz der laufenden Evaluierung bekannt war und wie die Bundesregierung die Aussagekraft der Ergebnisse dieser Untersuchung beurteilt.

Im Zweiten Sozialgesetzbuch sieht eine so genannte Experimentierklausel vor, dass neben Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften auch kommunale Träger begrenzt im Bereich der Grundsicherung und Arbeitsvermittlung für Arbeitssuchende zugelassen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist verpflichtet, die jeweilige Aufgabenwahrnehmung im Vergleich auszuwerten und dem Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2008 über die Erfahrungen zu berichten.

Am 18. Juni 2008 hat die BA eine Studie zur Übergangsrate aus der Grundsicherung in die Beschäftigung veröffentlicht, in der sie auch die Vermittlungsleistungen von kommunalen Trägern mit denen von Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften vergleicht. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass “Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften die Integration in Beschäftigung besser gelingt als bei den zugelassenen kommunalen Trägern”.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 12. Juli 2008 um 11:13 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von Martin Obenaus am Samstag, 12.7.2008.

Schöne Experimente!

Fragen wir mal Erwerbslose die in Optionskommunen leben:
Rechtsbeugungen und interne Dienstanweisungen?
Experimentiert hier das Ministerium- wie weit man gehen kann
um Hilfebedürftige unzureichend zu versorgen?
Wieviele Arbeitsverträge wurden bundesweit ungestraft zerstört-
mangels individueller Förderung und Vorteilshabe?
Wieviele Menschen können nur noch in Begleitung
eines Beistandes vernünftige Anträge stellen?
Ich könnte an dieser Stelle einiges berichten,
es wäre äusserst peinlich für die Regierung!

Martin Obenaus Bürgerrechtler


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