FDP erkundigt sich nach dem Arbeitskampfrecht
Berlin: (hib/MPI) Das Arbeitskampfrecht wird von der FDP-Fraktion in einer Großen Anfrage (16/7789) thematisiert. In dem Katalog von insgesamt 42 Fragen richten die Liberalen ihr Augenmerk auf die Entwicklung des Streikgeschehens in den vergangenen zehn Jahren und die wirtschaftlichen Folgen. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nach dem durch Arbeitskämpfe verursachten volkswirtschaftlichen Schaden und einer möglichen Zunahme an gesamtwirtschaftlicher Relevanz von Streiks. Sie wollen auch wissen, ob es der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Arbeitskampfrechts entspricht, seine Ausgestaltung ausschließlich den Gerichten zu überlassen, und wie sich die Rechtsprechung zum Unterstützungsstreik auswirkt. Ferner fragt die FDP, ob die Regierung eine zunehmende Bestrebung von einzelnen Berufsgruppen sieht, sich in Spartengewerkschaften zu organisieren und ob Arbeitskämpfe von Spartengewerkschaften die Tarifautonomie gefährden.
Die Abgeordneten erkundigen sich, ob die Regierung der Auffassung ist, dass Arbeitskämpfe auch dann zulässig sind, “wenn sie eine erhebliche Beeinträchtigung für die Allgemeinheit mit sich bringen (zum Beispiel in den Bereichen Bahn, Post, Telekommunikation)”. In diesem Zusammenhang bringt sie eine Ankündigungsfrist von sieben Tagen ins Gespräch. Schließlich will die Fraktion wissen, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, Unterstützungsstreiks für unzulässig zu erklären.
Quelle: Deutscher Bundestag
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