Familienleistungsgesetz
Das Familienleistungsgesetz laut Bmfsfj umfasst:
1. Gestaffeltes Kindergeld: Familien mit mehreren Kindern stärker fördern
Das Kindergeld wird jeweils monatlich:
- für erste und zweite Kinder um 10 Euro auf 164 Euro,
- für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie
- für vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro angehoben.
Familien mit drei Kindern verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr; für Familien mit vier Kindern sind es 624 Euro. Mit der Staffelung berücksichtigt die Bundesregierung, dass ein Viertel aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld (4,5 Millionen von insgesamt rund 18 Millionen Kindern und Jugendlichen) in einer Familie mit drei oder mehr Kindern lebt. Die Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro im Jahr teilen sich Bund, Länder und Kommunen. Zudem wird der Kinderfreibetrag in der Steuer um 200 Euro auf 6.000 Euro jährlich angehoben. Von diesem profitieren Eltern, die zusammen ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben, beziehungsweise Alleinerziehende, die mehr als rund 35.000 Euro brutto verdienen.
2. Familienunterstützende Leistungen: Praktische Hilfe für Familien im Alltag
Die Förderung von familienunterstützenden Dienstleistungen wird deutlich vereinfacht. Zudem werden die Möglichkeiten erweitert, diese Leistungen steuerlich geltend zu machen. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet, die von der Steuerschuld abgezogen werden können. Mit der Neuregelung werden Aufwendungen in Höhe von bis zu 1.665 Euro monatlich gefördert. Auch wer eine Dienstleistungsagentur beauftragt, kann Geld sparen: Durch das neue Gesetz werden die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen von derzeit 3.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro erweitert.
3. Schulbedarfspaket: Jedes Schuljahr 100 Euro für gerechte Bildungschancen
Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) leben, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro. Damit soll die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien wie Ranzen, Stifte, Hefte etc. sichergestellt werden. Die Behörden vor Ort können sich nachweisen lassen, dass das Geld für Schulmaterial ausgegeben wurde.
Das Familienleistungsgesetz tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft
Änderungen ab 01.01.2010
Das Kindergeld steigt
- für das erste und zweite Kind monatlich von 164 Euro auf 184 Euro,
- für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und
- für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.
Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben:
- Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von
- 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen.
Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro.
Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern aus. Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
- für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.
| Startseite - Veröffentlicht von: Sozialticker am: Donnerstag, 16. Oktober 2008 - Haftungsausschluss | Druckversion:
|





