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Donnerstag, der 08. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Familienleistungsgesetz

Das Familienleistungsgesetz laut Bmfsfj umfasst:

1. Gestaffeltes Kindergeld: Familien mit mehreren Kindern stärker fördern

Das Kindergeld wird jeweils monatlich:

Familien mit drei Kindern verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr; für Familien mit vier Kindern sind es 624 Euro. Mit der Staffelung berücksichtigt die Bundesregierung, dass ein Viertel aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld (4,5 Millionen von insgesamt rund 18 Millionen Kindern und Jugendlichen) in einer Familie mit drei oder mehr Kindern lebt. Die Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro im Jahr teilen sich Bund, Länder und Kommunen. Zudem wird der Kinderfreibetrag in der Steuer um 200 Euro auf 6.000 Euro jährlich angehoben. Von diesem profitieren Eltern, die zusammen ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben, beziehungsweise Alleinerziehende, die mehr als rund 35.000 Euro brutto verdienen.

2. Familienunterstützende Leistungen: Praktische Hilfe für Familien im Alltag

Die Förderung von familienunterstützenden Dienstleistungen wird deutlich vereinfacht. Zudem werden die Möglichkeiten erweitert, diese Leistungen steuerlich geltend zu machen. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet, die von der Steuerschuld abgezogen werden können. Mit der Neuregelung werden Aufwendungen in Höhe von bis zu 1.665 Euro monatlich gefördert. Auch wer eine Dienstleistungsagentur beauftragt, kann Geld sparen: Durch das neue Gesetz werden die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen von derzeit 3.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro erweitert.

3. Schulbedarfspaket: Jedes Schuljahr 100 Euro für gerechte Bildungschancen

Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) leben, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro. Damit soll die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien wie Ranzen, Stifte, Hefte etc. sichergestellt werden. Die Behörden vor Ort können sich nachweisen lassen, dass das Geld für Schulmaterial ausgegeben wurde.

Das Familienleistungsgesetz tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: Donnerstag, 16. Oktober 2008 - Haftungsausschluss Druckversion:   Druckversion anzeigen

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