Falsche Informationen für Hilfesuchende
Die Caritas im Bistum Münster kritisiert, dass die Arbeitsagenturen junge Erwachsene und Schwangere falsche Informationen bzgl. Ihrer Ansprüche auf ALG II geben.
Zwar gibt es seit dem 1. August Veränderungen im Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen, jedoch gelte nach wie vor, dass Jugendliche ab 15 Jahren selbst Anträge auf Sozialleistungen stellen können. Ebenfalls haben Schwangere, die nicht mehr in der elterlichen Wohung wohnen, Anspruch auf Finanzierung.
Gerade diesem Personenkreis wird zur Zeit aber die Antragsannahme bzw. Antragsgewährung verweigert.
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 17. August 2006 um 21:38 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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