Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Freitag, der 21. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Falsche Informationen für Hilfesuchende

Die Caritas im Bistum Münster kritisiert, dass die Arbeitsagenturen junge Erwachsene und Schwangere falsche Informationen bzgl. Ihrer Ansprüche auf ALG II geben.

Zwar gibt es seit dem 1. August Veränderungen im Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen, jedoch gelte nach wie vor, dass Jugendliche ab 15 Jahren selbst Anträge auf Sozialleistungen stellen können. Ebenfalls haben Schwangere, die nicht mehr in der elterlichen Wohung wohnen, Anspruch auf Finanzierung.

Gerade diesem Personenkreis wird zur Zeit aber die Antragsannahme bzw. Antragsgewährung verweigert.

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 17. August 2006 um 21:38 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Plus Online Shop Plus Online Shop


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information


  1 Kommentar / Frage veroeffentlicht


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:



1 Kommentar / Frage

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von ani am Donnerstag, 20.11.2008.

wir sind eine 8köpfige familie und leben von hartzIV.(6 kinder) unser ältester ist 18 jahre.er macht vom arbeitsamt eine maßnahme,diese wird mit 212euro vergütet.hinzu erhält er 20euro für lehrmittel und die rückerstattung für das fahrgeld in tatsächlicher höhe von 70euro.frage; ist es rechtens das mir als mutter die rückerstattung der fahrkosten udn die lernmittelpauschale als einkommen angerechnet werden????


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige
 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid