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Fahrtkosten zur Schule von Alg II Bezieher Kindern bezahlen

Kinder von Arbeitslosengeld-II-Beziehern sollen die Fahrtkosten zur Schule oder Ausbildungsstätte nach dem Willen der Linksfraktion bezahlt bekommen. Die Abgeordneten verlangen in einem Antrag eine Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches, wonach diese Kosten künftig bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigt werden. Der Mehrbedarf müsse individuell nachgewiesen werden. Zudem solle die Bundesregierung die Länder an ihre Verantwortung für eine sozial ausgewogene Finanzierung der Schülerbeförderung erinnern, damit diese Kosten perspektivisch komplett von den Ländern übernommen werden.

Zur Begründung heißt es, in der Mehrzahl der Länder würden die Kosten der Schülerbeförderung nicht vollständig und nicht für den gesamten Zeitraum des Schulbesuchs bis zum Abitur beziehungsweise bis zum Abschluss einer beruflichen Erstausbildung erstattet. Fast durchgängig seien Schülerinnen und Schüler nach der zehnten Klasse von der Erstattung der Kosten ausgeschlossen. Lediglich auf freiwilliger Basis ermöglichten einige Landkreise und Stadtstaaten eine finanzielle Entlastung.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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