Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts
Für Bremen wurde eine interessante Entscheidung im Eilverfahren vor dem Sozialgericht Bremen erwirkt. Einmal wurden Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts freiwillig von der Bremer BAgIS (ARGE) im Eilverfahren anerkannt.
Darüber hinaus wurden der umgangsberechtigten Familie SGB II Leistungen für den bei der Mutter lebenden Sohn (die ebenfalls SGB II- Leistungen bezieht !) in Höhe von 50 Euro monatlich im Rahmen einer temporären Bedarfsgemeinschaft zugesprochen.
Das interessante an dem Fall ist also, dass Sozialgeld (50 Euro) bei der umgangsberechtigten Familie zugesprochen wurde, obwohl das Kind im Haushalt der Mutter ebenfalls SGB II- Leistungen bezieht.
Andere Bundesländer könnten sich ebenfalls an der Bremer Rechtsprechung orientieren, so dass eine Vielzahl von Familien geholfen werden könnte, bei denen die ARGEN (immer noch) die Umgangskostenübernahme ablehnen.
Quelle: Kanzlei Beier & Beier (Zuschrift an Sozialticker)
Startseite - Veröffentlicht am: 26. November 2010 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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