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Fahrgastrechte - Was lange währt, wird trotzdem schlecht!

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenAnlässlich des von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurfes zu den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr erklären Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin, und Dr. Anton Hofreiter, Obmann im Verkehrsausschuss:

Viel zu lange haben wir auf den immer wieder angekündigten Referentenentwurf der Bundesregierung zu Fahrgastrechten gewartet. Herausgekommen ist das, was wir immer befürchtet haben: Ein Schuss ins Leere. Denn der Entwurf kommt nicht nur zu spät, sondern er gewährt den Fahrgästen auch nicht die erhofften Verbesserungen ihrer Rechte. Ganz offensichtlich wurde hier das Ziel, Fahrgäste sicher und pünktlich zu befördern und im Falle von Leistungsstörungen angemessen zu entschädigen, völlig aus den Augen verloren.

Auch die vollmundigen Versprechungen von Verbraucherminister Seehofer, wie zum Beispiel die 20-prozentige Erstattung bei einer 30-minütigen Zugverspätung, werden nicht umgesetzt. Denn wieder einmal ist Horst Seehofer im Ressortstreit mit dem Verkehrs- und Justizministerium eingeknickt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Nachsehen und werden mit Minimalzugeständnissen abgespeist.

Besonders enttäuschend sind die neuen Regelungen zur Rechtsdurchsetzung. Die bisher zuständige Schlichtungsstelle Mobilität des VCD, die für die Fahrgäste eine unabhängige Anlaufstelle für Reklamationen war, bekommt in Zukunft keine Mittel mehr. Das ist nicht nur ein Affront gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch gegenüber den Verbraucherverbänden.

Deshalb fordern wir Minister Seehofer auf: Setzen sie sich im weiteren parlamentarischen Verfahren für die notwendigen Nachbesserungen ein, damit Fahrgäste auch tatsächlich Fahrgastrechte erhalten!

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 18. Juli 2008 um 12:15 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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