Extra Geld für Schönheitsreparaturen für Hartz IV Empfänger

Empfänger von Grundsicherung nach dem Arbeitslosengeld II müssen die regelmäßigen Schönheitsreparaturen nicht aus ihrer Regelleistung bezahlen. Nach einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel gehören sie zu den Kosten der Unterkunft ( §22 Abs. 1 SGB II ), die die Arbeitsgemeinschaften zusätzlich zu erstatten haben. (Az: B 11b AS 31/06 R).
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Das Bundessozialgericht entschied, dass das SG Hannover zutreffend entschieden hat, dass die mietvertraglich vereinbarten Zuschläge für Schönheitsreparaturen zu den Kosten iS des § 22 Abs 1 SGB II gehören und dass insoweit kein in der Regelleistung enthaltener Anteil für “Instandhaltung und Reparatur der Wohnung” in Abzug zu bringen ist.
SG Hannover - S 50 AS 340/06 - - B 11b AS 31/06 R -
Quelle: Bundessozialgericht Kassel Termine
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena am: Samstag, 22. März 2008 - Haftungsausschluss ![]() |
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So lange das Urteil nicht im Volltext vorliegt, kann ich mich dazu nicht äußern, denn in dem genannten Urteil ging es um Schönheitsreparaturen bei Mietwohnungen, somit ist auf das anhängige verfahren beim Bundessozialgericht zu verweisen .
B 14/ 7b AS 34/06 R
Welche Aufwendungen gehören bei einem selbstgenutztem Eigem zu den zu berücksichtigungsfähigen Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II