EuGH stellt klar: Keine Deutschkurse vor der Einreise für Ehegatten von Unionsbürgern
Zu der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu den Rechten der Ehegatten von Unionsbürgern erklärt Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Stellung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die mit einem EU-Bürger verheiratet sind, gestärkt.
Die heutige Entscheidung des EuGH in der Sache Metock./.Irland (C-127/08) ist auch eine wichtige Klarstellung im Bereich des Familiennachzugs und der Erfordernisse von Sprachkenntnissen vor der Einreise. Der EuGH hat unmissverständlich erklärt, dass auch für den einem dritten Staat angehörigen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner eines EU-Bürgers das europäische Freizügigkeitrecht gilt – und nicht das jeweilige nationale Aufenthaltsgesetz.
Für Deutschland bedeutet dies, dass die derzeitige Praxis des Auswärtigen Amtes, die zum Beispiel von der indischen Ehefrau eines in Deutschland arbeitenden Österreichers Deutschsprachkurse und –sprachtests vor der Einreise verlangt, rechtswidrig ist.
Wir fordern die Bundesregierung auf, nach diesem deutlichen Urteil des EuGH diese Praxis unverzüglich abzustellen.Damit wird jetzt noch deutlicher, dass deutsche Staatsangehörige beim Nachzug ihrer ausländischen Ehegatten im deutschen Aufenthaltsgesetz schlechter behandelt werden als Unionsbürger und Staatsangehörige der privilegierten Staaten, wie zum Beispiel Koreaner oder Australier, Amerikaner und Kanadier. Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, diesen unerträglichen Zustand der sogenannten Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug zu beenden.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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