Es stinkt zum Himmel? - Schiedsexperten geben Tipps zu Nachbarschaftskonflikten
- Darf der Nachbar qualmen wie er will?
- Es stinkt Ihnen, dass der Motor stets zu lange läuft, Küchenabluft auf Ihre Terrasse bläst oder vom Balkon der Zigarettenqualm in Ihr Schlafzimmer weht?
- Was tun, wenn die Biotonne stinkt, Abfall an der Grundstücksgrenze lagert oder nebenan Kaninchen gezüchtet werden?
- Wie komme ich ohne hohe Anwaltskosten zu meinem Recht?
Sie können sich dazu regelmäßig jeden ersten Donnerstag im Monat Rat direkt von aktiven Schiedsleuten holen: telefonisch oder per E-Mail.
Donnerstag, 12 bis 14 Uhr: “Schlichten statt Richten!”
Häufig führt die Belästigung durch Gerüche zu einem handfesten Streit zwischen Nachbarn. Aber hier können Schiedsexperten helfen: Am kommenden Donnerstag, den 3. Juli 2008, geht es beim RechtSpecial “Schlichten statt Richten!” von Call NRW und Justizministerium wieder um die Nachbarschaftskonflikte. In der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr beantworten die Experten alle Bürgerfragen – telefonisch unter 0180 3 100 212. Sie können ihre Fragen zum Thema aber auch per E-Mail über info@callnrw.de an die Schiedsleute stellen.
0180 3 100 212: Die Nummer für Ärger mit dem Nachbarn
Ob üble Gerüche aus Nachbars Tierzuchtgehege, Gestank vom Grill oder Autoabgase, auch für diese Fälle gelten Vorschriften, um das nachbarschaftliche Zusammenleben zu erleichtern. Beispielsweise ist im Nachbarrecht geregelt, ob Misthaufen oder Abfälle direkt an der Grundstücksgrenze aufgeschichtet werden dürfen.
Die Schiedsexperten zeigen daher jeden ersten Donnerstag im Monat, dass sich die außergerichtliche Streitschlichtung lohnen kann. Denn viele Auseinandersetzungen, wie Streitigkeiten zwischen Nachbarn und andere Alltagskonflikte, können ohne Gericht kostengünstiger und schneller geklärt werden.
Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden. Als Experten stehen Falk Jansen, Sprecher der Düsseldorfer Schiedsleute, und seine Kollegen zur Verfügung.
RechtSpecial “Schlichten statt Richten!” unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)
Quelle und weitere Informationen: Presse NRW Justiz sowie unter E-Mail: info@callnrw.de
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