Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Freitag, der 21. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Erwerbsloser muss persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen

Ein Erwerbsloser muss persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen, wenn er sich arbeitslos meldet.

Beschränkt er sich auf eine telefonische oder schriftliche Mitteilung, steht ihm kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu. Erst ab dem Zeitpunkt seines persönlichen Erscheinens hat der Antragsteller ein Recht auf Gewährung von Arbeitslosengeld. Eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung kann nicht über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch vorverlegt werden.

Mehr dazu im Urteil LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2007, Az. L 1 AL 7/06

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 16. Mai 2007 um 10:16 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Plus Online Shop Plus Online Shop


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information

Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Anzeige
 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid