Erwerbsloser muss persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen
Ein Erwerbsloser muss persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen, wenn er sich arbeitslos meldet.
Beschränkt er sich auf eine telefonische oder schriftliche Mitteilung, steht ihm kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu. Erst ab dem Zeitpunkt seines persönlichen Erscheinens hat der Antragsteller ein Recht auf Gewährung von Arbeitslosengeld. Eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung kann nicht über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch vorverlegt werden.
Mehr dazu im Urteil LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2007, Az. L 1 AL 7/06
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 16. Mai 2007 um 10:16 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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