Erwerbsarbeit der Eltern sichert Lebensstandard von Kindern
Berlin: (hib/HAU) Armut und soziale Ausgrenzung von Familien und Kindern sind aus Sicht der Bundesregierung bedeutende Probleme, die insbesondere für den Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft von großer Relevanz sind. Die Vielschichtigkeit dieser Problematik fordert abgestimmte Strategien, gezielte Leistungen und regional differenzierte Vorgehensweisen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/9810) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (16/7582). Die im Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010 (NAP) beschlossenen Maßnahmen sehen “die Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder” vor.
Mit ihrer Sozial-, Bildungs-, Gesundheits-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik beabsichtige die Bundesregierung sowohl die Ursachen von Kinderarmut zu bekämpfen, als auch Wege heraus aus armutsgefährdenden Lebenslagen zu ermöglichen, heißt es weiter. Eine Zwischenbilanz, die den NAP in der Gesamtheit seiner Handlungsfelder umfasse, werde derzeit von der Bundesregierung erarbeitet.
Am Nachhaltigsten sei die Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards von Kindern über die Erwerbsarbeit der Eltern zu erreichen, schreibt die Regierung. Dort wo dies aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sei, würden staatliche Transferleistungen helfen. Dass die geleistete staatliche Hilfe greife, verdeutlichten auch die aktuellen Daten der europaweiten Erhebung “Leben in Europa 2006″. Danach liege in Deutschland das Armutsrisiko vor Sozialtransfers für Menschen bis 15 Jahren bei 34 Prozent und nach Transfers bei 12 Prozent.
Die Bundesregierung halte die gegenwärtige Existenzsicherung im Rahmen des SGB II, SGBXII und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für ausreichend, um Kinderarmut in Deutschland zu verhindern, heißt es weiter. Die Regelsätze in der Sozialhilfe sicherten das soziokulturelle Existenzminimum, da die Regelsatzbemessung Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten berücksichtige. Unter dem Niveau des gesetzlich definierten Existenzminimums können aus Sicht der Regierung nur Kinder liegen, deren Familien Anspruch auf Hilfeleistungen hätten, diesen aber nicht geltend machten.
Quelle: Deutscher Bundestag
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