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Freitag, der 21. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Erstausstattung einmalige Beihilfen

Abweichend von § 20 Abs. 1 SGB II und § 28 Abs. 1 SGB XII werden nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 – 3 SGB II und § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII einmalige Leistungen festgeschrieben, die nicht von den Regelleistungen/-sätzen erfasst und somit bei Bedarf ergänzend zu gewähren sind. Hierbei handelt es sich um Leistungen für:

Neben den Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld und Sozialhilfe haben auch solche Personen einen Anspruch auf einmalige Beihilfen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 SGB II oder § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII, die keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, aufgrund ihres geringen Einkommens und Vermögens zur Deckung dieses Bedarfes jedoch nicht in der Lage sind.

Rundschreiben und weitere Details : Erstausstattung Einmalige Beihilfen

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Montag, 3. November 2008 - Haftungsausschluss Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Kai Oswald am Freitag, 7.11.2008.

Da leider der Tread über Erstausstattung der gesamte Verlauf gelöscht wurden, versuche ich es noch einmal.

Bin 31 Jahre muss von meinen Elternhaus ausziehen. Auf der Arge teilte man mir mit,dass ich definitiv kein Recht auf Geldzulagen habe,egal wie günstig ich Möbel/Geräte besorgen könnte, Mir wird ein Berater zur Seite gestellt, der sich erstmal die Wohnung der Eltern ansieht, Und falls etwas bewillgt wird, sucht sie aus so nen “Spendenpool”(Von Toten hinterbliebendes,oder Grobmüll) etwas raus! Dies wäre voll anzuerkennen! Sollte froh sein wenn ich überhaupt etwas bekomme!

Warum gibt es dann überhaupt solche Regelsätze von teils 1100 Euro wenn man sich sowieso alles von dem Grobmüll holen kann? Zwar unzumutbar aber kostenlos. Für was dann solche Gesetze?

Habe so schon eine Quecksilber plus Zinnvergiftung, was die Krankenkasse nicht finanziert, per Entgiftung. Also genug vom Staat verarscht wurden,durch die Mrd. Umsätze der Pharmaindustrie bei Nervenkranken. Vielen lieben dank.

Wo ist die Grenze des Zumutbaren, wenn das Amt mir Möbel von 1985 stellen möchte, oder miefende Sofa, altes Besteck usw…Waschmaschine ohne erkennbare Tasten, oder enormen Stromverbrauch?


2. ... Kommentar von Steinbock am Freitag, 7.11.2008.

Es gibt keine sichtbare Grenze der Zumutbarkeit im Hartz IV. Alles ist zumutbar, es sei das Leben wird beeinträchtigt. Als hygenischen Gründen wäre eine gebrauchte Bettmatratze anzuzweifeln, jedoch haben wir schon Richter erlebt, die sowas mit Hotelbetten vergleichen und meinen, eine “vollgesüffte” Matte sollte auch dem Zweck der Ruhe dienen.

Hartz IV = ist die letzte Stufe vorm Strick !!!


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