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Erstattung von Kosten für Mittagessen in Werkstatt für behinderte Menschen durch überörtlichen Träger der Sozialhilfe

Bild: © M.Kinder für SozialtickerBehinderte Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) teil­stationär eingesetzt und bedürftig sind, erhalten vom zuständigen, in der Regel überörtlichen, Sozial­hilfeträger Eingliederungshilfe in der Form als Sachleistung, dass durch Verträge mit der Werkstatt für behinderte Menschen die Leistungserbringung sichergestellt ist und die dort anfallenden Kosten über­nommen werden. Integraler Bestandteil der Sachleistung ist auch ein dort anzubietendes Mittagessen, weil es unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der behinderten Menschen zur Sicherung des Maß­nahme­erfolgs erforderlich ist.

Die Maßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen verfolgt nämlich konzeptionell auch das Ziel, die Persönlichkeit des behinderten Menschen weiterzuent­wickeln. Damit ist ein ganzheitlicher Förderungsansatz verbunden, dem die Maßnahme Rechnung zu tragen hat. Lehnt der Sozialhilfe­träger die Übernahme der Kosten für ein Mittagessen ab, kann der behinderte Mensch die von ihm gegenüber der Werkstatt für behinderte Menschen übernommenen Kosten insoweit erstattet verlangen, als diese Kosten die im Regelsatz der Hilfe zum Lebensunterhalt enthaltenen Kosten für ein Mittagessen übersteigen.

Mit einer Entscheidung vom 9. Dezember 2008 hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts ‑ B 8/9b SO 10/07 R ‑ den überörtlichen Sozialhilfeträger zur Erstattung dieser Kosten für die im Verfahren streit­befangene Zeit ab 1. März 2005 verurteilt.

Hinweise zur Rechtslage:

§ 53 SGB XII
(1) Personen, die durch eine Behinderung iS von § 2 Abs 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzunehmen, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht be­steht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. …

§ 54 SGB XII
(1) Leistungen der Eingliederungshilfe sind neben den Leistungen nach den §§ 26, 33, 41 und 55 des Neunten Buches …

§ 15 SGB IX
(1) … Erstattungspflicht besteht auch, wenn der Rehabilitationsträger … eine Leistung zu Unrecht ab­gelehnt hat. …

§ 33 SGB IX

(7) Zu den Leistungen gehört auch die Übernahme
1. der erforderlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn dies … wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Erfolges der Teilhabe notwendig ist, …

§ 41 SGB IX
(1) Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten be­hinderte Menschen, bei denen
1. eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder
2. Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung und Weiterbildung oder berufliche Ausbildung (§ 33 Abs 3 Nr 2 bis 4)
wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in Betracht kommen und die in der Lage sind, wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeits­leistung zu erbringen. …

§ 136 SGB IX
(1) Die WfbM ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie hat den­jenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
1. …
2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

§ 17 Eingliederungshilfe-Verordnung
(1) Zu der Hilfe iS des § 54 Abs 1 Satz 1 SGB XII iVm den §§ 33 und 41 SGB IX … gehören auch … andere Leistungen, wenn sie wegen der Behinderung zur Aufnahme oder Fortsetzung einer an­gemessenen Beschäftigung im Arbeitsleben erforderlich sind; …

Quelle: Bundessozialgericht - Az.: B 8/9b SO 10/07 R

Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock   am: 10. Dezember 2008 um 9:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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