Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Wahlfälschung eingeleitet
Aufgrund der Auswertung der durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems und der Verbandsgemeindeverwaltung in Bad Ems überlassenen Unterlagen besteht der Verdacht, dass bei den Wahlen zum Stadtrat in Bad Ems am 07.06.2009 ein unrichtiges Wahlergebnisses herbeigeführt wurde.
Bei der Briefwahl weisen mindestens 28 Stimmzettel eine derart markante Kennzeichnung auf, dass der Verdacht einer Wahlfälschung besteht. Einzelheiten zum Sachverhalt werde ich nicht bekannt geben um den Ermittlungserfolg nicht unnötig zu gefährden.
Die vollständigen Briefwahlunterlagen bedürfen einer eingehenden Sichtung und Auswertung. Darüber hinaus wird durch Zeugenvernehmungen abzuklären sein, wer als Tatverdächtiger in Betracht kommt. Ein konkreter Tatverdacht besteht zur Zeit noch nicht.
Soweit darüber hinaus in einem anonymen Schreiben auch die Rechtmäßigkeit der Stichwahl des Stadtbürgermeisters angezweifelt worden ist, besteht nach einer Sichtung der übersandten Unterlagen derzeit kein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat.
Quelle: Presse Staatsanwaltschaft Koblenz
Startseite - Veröffentlicht am: 3. Juli 2009 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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