Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem ungerechtfertigten Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (Staatsanwaltschaften Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier) haben die Universitäten und andere Ausbildungsträger den Staatsanwaltschaften bis Ende Dezember 2007 insgesamt 2.578 Verfahren vorgelegt, in denen gegen Studierende der Vorwurf des Betruges durch unzutreffende Vermögensangaben im Zusammenhang mit dem Antrag auf BAföG-Unterstützung erhoben wurde. Davon haben die Staatsanwaltschaften bislang 2.456 Verfahren abschließend bearbeitet. Offen sind mithin derzeit noch 122 Verfahren.
Die Verfahrensschwerpunkte liegen bei den Staatsanwaltschaften in den Universitätsstädten Mainz (1130 Verfahren) und Trier (911 Verfahren). Der Staatsanwaltschaft Koblenz wurden insgesamt 397 Verfahren und der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach 140 Verfahren vorgelegt.
Die abgeschlossenen 2456 Ermittlungsverfahren wurden wie folgt erledigt, soweit sie nicht an andere Staatsanwaltschaften abgegeben wurden:
- In 1339 Fällen erfolgte im Hinblick auf den vergleichsweise geringfügigen Schaden Einstellung des Verfahrens, in der Regel gegen eine Geldauflage in abgestufter Höhe (§ 153 a StPO).
- In 393 Fällen wurde bei Gericht Strafbefehl beantragt (294) bzw. Anklage erhoben (99).
- In 36 Fällen wurde von der Verfolgung der betroffenen Jugendlichen im sogenannten Diversionsverfahren nach Durchführung erzieherischer Maßnahmen abgesehen.
- 347 Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, weil ein Tatnachweis nicht zu führen war.
Diesen Erledigungszahlen ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaften von den ihnen zur Verfügung stehenden Sanktionsmöglichkeiten maßvollen Gebrauch machen und je nach Höhe des Schadens den Gegebenheiten des Einzelfalls abgestuft vorgehen.
Quelle: Pressemeldung Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
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