Erhöhung der Bundesbeteiligung für Heiz- und Wohnkosten Arbeitssuchender
2007 soll sich der Bund mit 38,8 Prozent an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung Arbeitssuchender beteiligen. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/3572) vor. Ab 2008 gleiche sich die Beteiligung des Bundes auf Basis einer Anpassungsformel an. Die Kommunen würden durch die Änderung des Sozialgesetzbuches um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Die Mehrbelastung für den Bund betrage 2,3 Milliarden Euro gegenüber dem Ansatz im Bundeshaushalt 2007. In den Jahren 2005 und 2006 lag die Bundesbeteiligung bei jeweils 29,1 Prozent.
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme eine Sonderregelung für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Sie würden an der vorgesehenen Entlastung sonst nicht angemessen teilhaben. Die Länderkammer schlägt vor, dass die Beteiligung des Bundes in Baden-Württemberg 35,5 Prozent und in Rheinland Pfalz 41,2 Prozent betragen müsse. Die übrigen Länder hätten dann mit einer Beteiligung von 31,2 Prozent aus zukommen.
Quelle: Pressestelle Deutscher Bundestag
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